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Lebhafte Debatten bei der Podiumsdiskussion zum Thema Urheberrecht in Eisenach

Etwa 20 Gäste fanden am Samstag, dem 23. Juni 2012, den Weg zum Kunstpavillion in Eisenach, um mit den eingeladenen Gespächspartnern über das Urheberrecht zu diskutieren. Der hochumstrittene Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht wurde ebenfalls mit in die Debatte einbezogen.

Constanze Kurz, Informatikerin, Sachbuchautorin und ehrenamtliche Sprecherin des Chaos Computer Clubs, eröffnete die Diskussionsrunde. In einer Zusammenfassung zum aktuellen Urheberrecht stellte Frau Kurz verschiedene Probleme vor, welche unter anderem durch die zunehmende Nutzung des Internets entstanden sind. Unter anderem werden viele Nutzer automatisch kriminalisiert, wenn sie Informationen zum privaten Gebrauch aus dem Internet herunterladen.

Tim Staupendahl, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Vorsitzender der Erfurter Piraten, erklärte dazu: »Vor allem das systematische Handeln der Abmahnanwälte ist ein großes Problem. Diese nutzen die derzeitige Gesetzeslage aus, um hohe Umsätze sowohl für die Verwertungsgesellschaften als auch für sich selbst zu erzielen. Die betroffenen Urheber haben in der Regel jedoch keinen wirtschaftlichen Vorteil durch diese Abmahnpraxis.«

Dem widersprach Constanze Kurz: Das Problem liege nicht bei den Anwälten, sondern vielmehr bei den veralteten rechtlichen Grundlagen. Laut aktuell geltender Gesetzlage seien sogenannte Raubkopierer Gesetzesbrecher, unabhängig davon, wie die Öffentlichkeit dies beurteile.

Die Thesen der Piratenpartei zum Urheberrecht [1] vertrat Manfred Schubert, Mitglied der Arbeitsgruppe Urheberrecht der Piratenpartei.
Schubert erklärte, dass Piraten und Politik nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgeben könnten. Die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle liege im Aufgabenfeld der Wirtschaft. In seinem Schlusswort zog Schubert das Fazit, das Urheberrecht als solches sei nicht schlecht, doch werde es derzeit zu einem Wirtschaftsrecht für die Verwertungsgesellschaften reduziert.

Auch einige der anwesenden Gäste beteiligten sich lebhaft an der Debatte. So verdeutlichte der Künstler und Betreiber des Eisenacher KUNST Pavillon Peter Schäfer die Angst der bildenden Künstler. Befürchtet werde die wirtschaftliche Verwertung ihrer Bilder, ohne dass sie selbst davon profitieren könnten. Als Beispiel führte er die zunehmende Praxis an, Bilder in Galerien zu fotografieren und diese zu Hause auszudrucken, statt das Originalbild zu erwerben.

Das Podium war sich einig, dass ein Fotografie-Verbot nicht vor einer Urheberrechtsverletzung schützt, sondern nur kreative Geschäftsmodelle Abhilfe bieten. Vorstellbar wäre der Verkauf von Fotografien der Kunstwerke direkt vor Ort, z.B. am Eingang der Galerie.

Was die Lizensierung von Snippets, also kurzen Textauszügen von Websites, angeht, so sieht Constanze Kurz im aktuellen Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht [2] nur geringe Gefahr hierfür. Tim Staupendahl befürchtet jedoch, dass gerade auf Grund der allgemein gehaltenen Formulierungen Presseverleger die Kommunikation im Internet einschränken und es zu weiteren Abmahnwellen kommen könnte. Nicht nur kommerzielle Suchmaschienenbetreiber, sondern auch Blogger müssten dann zukünftig für die Veröffentlichung von einzelnen Textbestandteilen, die an sich derzeit noch nicht urheberrechtlich geschützt sind, Lizenzen erwerben.

Am Ende der Podiumsdiskussion waren sich alle Referenten einig, dass eine Reform des Urheberrechts und damit eine Entkriminalisierung von Internetnutzern dringend notwendig ist.

[1] http://www.piratenpartei.de/2012/05/21/zehn-punkte-urheberrechtsreform/
[2] http://www.irights.info/userfiles/RefE%20LSR.pdf