Artikel Pressemeldung

Thüringer Polizeiaufgabengesetz mit Thüringer Verfassung nicht vereinbar

Die Piratenpartei Thüringen begrüßt das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes zum Polizeiaufgabengesetz des Freistaats. Dieser erklärte die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2008 für überwiegend nicht mit der Thüringer Verfassung vereinbar. [1]

Die Richter rügten unter anderem, dass Voraussetzungen und Reichweite der jeweiligen Grundrechtseingriffe nicht klar aus den Vorschriften hervor gehen. [2] Insbesondere der Kernbereich privater Lebensgestaltung und das anwaltliche Berufsgeheimnis seien dadurch nicht ausreichend geschützt. Nun wurde der Landesregierung eine Frist bis zum 30. September 2013 gesetzt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.

»Wir fordern die Landesregierung auf, noch dieses Jahr eine Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes auf den Weg zu bringen« so Andreas Kaßbohm, Direktkandidat im Wahlkreis 192 (Gotha – Ilm-Kreis). »Angesichts der gravierenden Eingriffe in die verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte der Bürger ist die derzeitig gültige Fassung nicht weiter hinnehmbar.«

Die PIRATEN Thüringen setzen sich bereits seit ihrem Landesparteitag 2011.2 für eine Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes ein. [3]

Mehr Infos gibt es im Blog unseres Direktkandidaten Andreas Kaßbohm. [4]

[1] http://beck-aktuell.beck.de/news/verfgh-thueringen-thueringer-neuregelung-zur-heimlichen-datenerhebung-in-teilen-verfassungswidr
[2] http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/thueringer-verfassungsgerichtshof-urteil-1909-polizeiaufgabengesetz-verfassungswidrig-lauschangriff/
[3] https://wiki.piraten-thueringen.de/TH:Landesparteitag_2011.2/Antragsfabrik/Polizeiaufgabengesetz
[4] http://www.wahlkreis-192.de/2012/11/21/vom-bund-lernen-heisst-die-verfassung-zu-ignorieren-lernen/

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