Programm

Wissensgesellschaft und Kultur

Bildung

Deutschland entwickelt sich momentan von einer Industrie- zu einer Wissensgesellschaft. In einem Land ohne nennenswerte Bodenschätze ist die Bildung aller Generationen das Fundament unserer Gesellschaft. Bildung sichert unseren Lebensstandard und ist die unerlässliche Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Teilhabe an unserer Demokratie. Gerade im wichtigen und sensiblen Bildungssektor wird jedoch die finanzielle Ausstattung reduziert. Dadurch wird die Grundlage für unser Gemeinwohl gefährdet. Daher stehen die Piraten für eine umfassende Förderung der Bildung ein.

Allgemeines

Schwerpunkt der Bildungspolitik muss die Gleichwertigkeit der Abschlüsse verschiedener Länder und der Abgleich der Lehrinhalte zwischen den Ländern werden. Der freie Zugang zu öffentlichen Bildungs- und Kulturangeboten und insbesondere die Verhinderung der Studiengebühren sind Ziele unserer Politik. Erforderlich ist eine kritische Überprüfung der Einflussnahme von Interessengruppen auf die Bildung. Die PIRATEN Thüringen streben den lückenlosen Einsatz freier, quelloffener Software im Bildungssektor an.

Vorschulbereich

Kindergärten, Tagesmütter und ähnliche Institutionen frühkindlicher Bildung sind eine professionell unterstützende Ressource für die familiäre Erziehung. Dabei ersetzen sie jedoch nicht die engen Bindungen an die Eltern. Die Institutionen der frühkindlichen Bildung erleichtern später den Übergang der Kinder in die Grundschule und bilden für eine aktive Teilnahme am Unterricht die Basis. Dadurch spielen diese Einrichtungen eine besondere Rolle in der Entwicklung der Kinder und erhöhen ihre späteren Bildungschancen. Der Thüringer Bildungsplan legt fest, welche grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Institutionen der frühkindlichen Bildung vermittelt werden sollen. Die Kinder sollen dabei spielerisch Grundkenntnisse in den Bereichen Sprachen, Sport, Rechnen, Schrift und Lesen erlangen. Die natürliche Neugier der Kinder auf neue Umwelten soll dabei ganz bewusst erlebt werden. Alle Kinder sollen die Möglichkeit haben, eine solche Einrichtung kostenfrei zu besuchen, denn nur dann kann auch die Chancengleichheit gewahrt werden. Zusätzlich muss durch das Land Thüringen sichergestellt werden, dass ausreichend Betreuungsplätze in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen, damit das im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) vereinbarte Wunsch- und Wahlrecht (§4) der Eltern erfüllt werden kann.

Schulen in Thüringen

Unsere Schulen müssen es allen Kindern ermöglichen, erfolgreich einen Schulabschluss zu erreichen. Im Vordergrund stehen hierbei die Kinder und ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dieses Ziel kann durch eine vielfältige Thüringer Schullandschaft erreicht werden. Einen Schwerpunkt stellt hierbei die Schaffung von mehr Ganztagsschulen dar. Sowohl in Primarschulen als auch in der Sekundarstufe eins und zwei bietet ganztägiger Unterricht eine Chance, den Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen neues Wissen zu erwerben gerecht zu werden. Hierfür ist die kostenlose Versorgung aller Kinder mit einem hochwertigen Mittagessen notwendig. Die Unterrichtszeiten, insbesondere der Unterrichtsbeginn, haben sich den biologischen Gegebenheiten der kindlichen Entwicklung anzupassen. Auch die Rhythmisierung des Unterrichts schafft mit der Abkehr vom 45-Minuten-Raster den Kindern neue Möglichkeiten besseren Lernens. Im Stundenplan sollen neben dem Fachunterricht auch Angebote der Schuljugendarbeit, Arbeitsgemeinschaften sowie Kooperationen mit Sport- und anderen Vereinen zum Tragen kommen. Die PIRATEN Thüringen streben eine Schule nach nordeuropäischem Muster an, in der die Kinder nicht selektiert, sondern über ihre gesamte Schulzeit gezielt gefördert werden. Erforderlich sind stabile Klassenstrukturen, die nur durch gemeinsames Lernen von der ersten bis mindestens zur achten Klasse erreicht werden. Hierdurch haben leistungsschwächere Schüler wieder positive Vorbilder in der Klasse. Jahrgangsübergreifender und projektorientierter Unterricht sowie die Nutzung von Kursen bieten Möglichkeiten, das Interesse der Schüler zu steigern und gezielt zu fördern.

Lerninhalte

Das Ziel des Unterrichts ist es die Schüler zu befähigen, sich Informationen zu beschaffen, zu bewerten, zu nutzen und in eigenes Wissen und Können umzusetzen. Hierzu ist es erforderlich die Schüler in die Lage zu versetzen, selbständig zu arbeiten und dabei die Zeit effektiv zu nutzen. Wichtiges Kriterium ist hierbei der kompetente und kritische Umgang mit allen verfügbaren Medien. Diese Medien (u.a. Lehrbücher und Software) sollen dem Schüler auch für das selbständige Lernen außerhalb der Schule kostenfrei zur Verfügung stehen. Durch eine verstärkte Handlungsorientierung muss theoretisches Wissen in praktische Anwendung überführt werden. Nur durch Experimentieren und „Selbermachen“ werden auch praktische Fertigkeiten ausgebildet. Zur Umsetzung ist praktischer polytechnischer Unterricht für alle Schüler notwendig. Kurze Praktika mit ein bis zwei Wochen Umfang pro Schuljahr sollen diesen Praxisunterricht ergänzen, können ihn aber keinesfalls ersetzen.

Ethikunterricht

Mittelpunkt des Thüringer Ethikunterrichts ist der freie, selbstbestimmte, verantwortungsbewusste Mensch und sein Wirken und Handeln in der Gesellschaft. Der Unterricht ist wert- und weltanschaulich neutral angelegt, beinhaltet das Leben in der Gemeinschaft und die daraus resultierenden Gegebenheiten, Probleme, Regeln, Normen, Rechte und Pflichten. Einerseits wird Wissen über die Weltreligionen und andere Weltanschauungen vermittelt, andererseits wird über Themen wie Glück und Leid, Liebe und Sexualität, Leben und Sterben, Mensch und Umwelt, Krieg und Frieden, soziale Konflikte sowie die Verantwortung von Medien diskutiert. Dabei wird das eigene kritische Denken und Urteilsvermögen der Schüler gestärkt. Die PIRATEN Thüringen sehen diese Lerninhalte unabhängig von Religionszugehörigkeit und Konfession und fordern daher einen gemeinsamen Ethikunterricht für religiöse sowie nicht-religiöse Schüler. Dieser soll nicht in Wahlkonkurrenz zum Religionsunterricht stehen. Dass religiöse und nicht-religiöse Schüler gemeinsam miteinander statt getrennt nebeneinander diskutieren, fördert den integrativen und diskursiven Charakter des Ethikunterrichts und damit das gegenseitige Verständnis der Schüler.

Aus- und Weiterbildung der Lehrer

Um die vorgenannten Ziele umzusetzen, ist eine moderne und praxisnahe Lehrerausbildung erforderlich. Die für die Arbeit des Lehrers notwendigen Fähigkeiten werden im Studium kaum vermittelt. Heute findet die eigentliche Ausbildung zum Lehrer im Referendariat statt. Es muss ein neues Gleichgewicht zwischen der pädagogischen, der didaktisch-methodischen und der fachwissenschaftlichen Ausbildung gefunden werden. Die Arbeit mit stark leistungsheterogenen Klassen und die hierfür notwendige innere Differenzierung müssen Ausbildungsschwerpunkte werden. Auch die Ausbildung von Fähigkeiten im Umgang mit modernen Medien wie Computer, Internet, Videoprojektor und interaktivem Whiteboard muss verstärkt werden. Dringend notwendig ist eine Steigerung der Qualität der Fortbildungsveranstaltungen und ein Ausbau des Angebotes an postgradualen Studiengängen für Lehrer. Wir fordern eine Weiterbildungsoffensive für den Kurs Medienkunde, da die Umsetzung an vielen Schulen nicht abgesichert ist.

Schulorganisation

Die Schulkonferenz als gewählte Vertretung der Schüler, Eltern und Lehrer muss gestärkt werden. Hierfür ist die Abschaffung undemokratischer und teurer Schulämter sinnvoll. Ihre eigentliche Funktion als Dienstleister für die Schulen ist nicht mehr gegeben. Nahezu alle ihre Aufgaben können die eigenverantwortlichen Schulen selbst leisten. Verbleibende Aufgaben wie Lehrerlenkung und Koordination der Evaluierung kann das zuständige Landesministerium übernehmen. Die Bezahlung der Lehrer soll unabhängig von der Schulform erfolgen. Die unterschiedliche Einstufung der Grundschul-, Regelschul- sowie der Gymnasiallehrer in Gehaltsgruppen muss beendet werden. Hierfür gibt es keinerlei nachvollziehbare Gründe.

Inklusion

Zur Durchführung gemeinsamen Unterrichts von Schülern verschiedener Leistungsniveaus müssen die erforderlichen Bedingungen geschaffen werden. Um Schüler vom Niveau der Förderschule bis zum Realschulabschluss oder Abitur gemeinsam zu unterrichten, ist es absolut notwendig die Anzahl der Schüler pro Lehrer zu reduzieren. Dies kann entweder durch kleinere Klassen oder durch den Einsatz mehrerer Lehrer in einer Klasse erreicht werden. Nur so kann die notwendige Förderung leistungsschwacher und zugleich leistungsstarker Schüler sichergestellt werden.

Erwachsenenbildung

Lernen ist ein lebenslanger Prozess, dem Rechnung getragen werden muss. Dafür ist es notwendig, Freiräume und Angebote zu schaffen, um in jedem Lebensabschnitt an Bildung zu partizipieren. Bildungsangebote sollen dabei finanziell und zeitlich keine großen Hürden der Teilhabe aufweisen. Die PIRATEN Thüringen fordern attraktive und bezahlbare Bildungsangebote für alle Bürger. Die Bildungsangebote sind so zu gestalten, dass sie auch von Arbeitnehmern und Rentnern wahrgenommen werden können.

Freie Lehrmittel

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für die Erarbeitung von freien Lehr- und Arbeitsmitteln für Kindertagesstätten, Schulen und die Erwachsenenbildung ein. Eine Reform des Urheberrechtsparagraphen § 53 „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ des Urheberrechtes ist notwendig. § 53, Absatz 3 ist dahingehend zu ändern, dass das Anfertigen von Vervielfältigungsstücken in analoger und digitaler Form von Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, für Schulen, nichtgewerbliche Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung und Hochschulen und dem wissenschaftlichen Gebrauch zulässig ist.

Universitäten und Hochschulen

Thüringen ist Wissenschaftsstandort. Die verschiedenen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Orte der geistigen Begegnung und Impulsgeber für Thüringen. Davon profitiert auch die Wirtschaft: durch Anregungen aus Wissenschaft und Forschung können gemeinsame Innovationen in Markterfolge übersetzt werden. Damit dies weiter so bleibt, muss eine engere Vernetzung der verschiedenen Hochschulstandorte innerhalb und außerhalb Thüringens und auch weltweit weiter vorangetrieben werden. Die PIRATEN Thüringen stehen für einen gleichen, freien und unentgeltlichen Zugang zu allen öffentlichen Hochschuleinrichtungen ein.

Unabhängigkeit von Forschung und Lehre

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für die Bewahrung der Hochschulautonomie ein. Nur mit dieser Autonomie ist die Freiheit in Forschung und Lehre und die damit verbundene Vielfalt der Thüringer Hochschullandschaft möglich. Forschung und Lehre an staatlichen Hochschulen ist eine hoheitliche Aufgabe und kein kommerzielles Geschäft. Dennoch nimmt die private Drittmittelfinanzierung unserer Hochschulen immer weiter zu, und Drittmittel-Aquise ist eine gängige Anforderung bei der Ausschreibung von Professoren-Stellen. Nicht nur soll dies abgeschafft werden, auch die Drittmittel selbst sollen durch Quoten begrenzt werden. Weiterhin sollen keine Vertreter der Privatwirtschaft in Hochschulgremien sitzen. Auch beim Einsatz von Software soll Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen hergestellt werden. Aus diesem Grund soll im Hochschulbetrieb wo immer möglich freie Software eingesetzt werden, sofern es die Freiheit von Forschung und Lehre nicht beschneidet.

Open Access in der Forschung

Forschung an öffentlichen Hochschulen wird vom Staat finanziert. Dennoch sind diese Forschungsergebnisse meist nur einem beschränkten Kreis von Leuten zugänglich, die Teil einer entsprechenden akademischen Institution sind. Für die Öffentlichkeit sind wissenschaftliche Texte meist hinter unüberwindbaren Pay-Walls verborgen. Grund dafür sind die wirtschaftlichen Interessen der eigentlich bereits obsolet gewordenen Wissenschaftsverlage, denen sich der Forschungsbetrieb derzeit aufgrund von Impact-Ratings und ähnlichem leider nicht entziehen kann. Aus diesem Grund müssen Open-Access-Publikationen, welche für jedermann frei zugänglich sind, stetig gefördert werden. Zu diesem Zweck sollen Fördertöpfe gebildet werden, um Open-Access-Journale und Wissenschaftler, welche in solchen Journalen publizieren, zu bezuschussen.

Keine Studiengebühren und Freier Zugang zu Hochschulbildung, Recht auf Masterplatz

Wir lehnen sowohl Studiengebühren als auch versteckte Gebühren über Verwaltungskostenbeiträge ab. Förderung durch Dritte soll eine Ergänzung, nicht aber der Regelfall werden. Das BAföG soll so geändert werden, dass auch Studierende, welche älter als dreißig Jahre sind, diese Förderung in Anspruch nehmen können. Ebenso soll das BAföG elternunabhängig gestaltet werden. Studenten, die ein Studium beginnen, sollten weiterhin das Recht haben, dieses im Fall ausreichender Leistungen zu beenden. Aus diesem Grund soll jedem Studierenden, der ein Bachelor-Studium an einer Hochschule beginnt, ein Platz in einem konsekutiven Masterstudiengang der selben Hochschule garantiert sein. Bei der Auswahl der Bewerber soll maximale Chanchengleichheit gelten. Aus diesem Grund ist insbesondere der Numerus Clausus für zulassungsbeschränkte Studiengänge zu kritisieren. Stattdessen sollen die Hochschulen eigene, von Abschlussnoten unabhängige, Bewerbungsverfahren etablieren.

Mitbestimmung innerhalb der Hochschule

Die Kommunikation mit den studentischen Gremien ist sehr wichtig, um zu erfahren, welche Wünsche und Nöte die Studierendenschaft hat. Hierzu bedarf es in allererster Linie einer verbesserten Wahrnehmung, Kommunikation und Einbeziehung der studentischen Gremien an allen Fakultäten sowie den Hochschulen selbst. Die studentischen Gremien und ihre Anliegen müssen ernster genommen und ihren Belangen hinreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wir setzen uns für eine ausgewogene und faire Mitbestimmung aller an den Hochschulen vertretenen Gruppen ein. Bei der Neuakkreditierung von Studiengängen ist es vor allem auch wichtig, auf die Erfahrungen der Studierendenschaft zurückzugreifen und dieser ebenfalls ein Stimmrecht einzuräumen. Ferner wird die Zusammensetzung der Gremien durch das Hochschulrahmengesetz und indirekt durch das Grundgesetz geregelt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973 gilt es hierbei zu beachten. In diesem wird festgestellt, dass eine Mehrheit der Professoren in entscheidenden Gremien durch das Grundgesetz gefordert wird, um die Freiheit in Forschung und Lehre zu garantieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, die aktuell in Thüringen existierenden Hochschulräte in der Mehrheit (mind. 60%) mit hochschulinternen Mitgliedern zu besetzen. Außerdem müssen studentische Mitglieder des Gremiums auch ein Stimmrecht zugeteilt bekommen. Des Weiteren müssen alle Hochschulräte transparent über ihre Sitzungen und Entscheidungen berichten.

Förderung von E-Learning und Aufzeichnung sowie Onlinestellen der Vorlesungen

Schon seit einigen Jahren bieten manche Professoren ihre Vorlesungen im Internet als “E-Lectures” an. So können Studenten bequem von überall die Vorlesungen anschauen und wiederholen. Die notwendige Technik ist in vielen Hörsälen bereits vorhanden, wird aber leider nicht genutzt. Das Land Thüringen kann hierzu einen wertvollen Beitrag leisten, indem es Serverkapazität und Datenbänke für die aufgenommenen Vorlesungen bereitstellt.

Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Um Behinderten und chronisch kranken Menschen die Möglichkeit einer qualitativen Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule zu gewähren, müssen folgende Möglichkeiten geschaffen werden:

Einen zentralen Ansprechpartner zur individuellen Beratung
Hörsäle sind barrierefrei zu gestalten
Die Universität/Fachhochschule hat einen Leitfaden zur Gewährung von Nachteilsausgleichen zu erstellen
Zugeständnisse sind durch Prüfungsausschuss zu bestätigen
Keine Zahlung von Langzeitstudiengebühren
Anpassung der allgemeinen Prüfungsordnung, so dass diese Menschen keine Prüfungsfristen einhalten müssen

Ist ein normales Studium aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich, dann ist ein Studium auf Sonderstudienplan umsetzbar.

Kultur

Kulturentwicklung

Eine wichtige Aufgabe des Landes ist die Planung und Förderung einer Kulturentwicklung mit größtmöglicher Spannweite. Die kulturelle Bildung des Menschen dauert ein Leben lang an und deshalb sollte eine Beteiligung und Mitwirkung eines jeden Bürgers in jedem Altersabschnitt unterstützt werden. Die in Thüringen noch vorhandene kulturelle Infrastruktur gilt es zu erhalten und kontinuierlich auszubauen. Die PIRATEN Thüringen fordern die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen und Fördermittel für alle Kunst- und Kultursparten, um eine umfassende und langfristige Weiterentwicklung gewährleisten zu können. Sämtliche Kultureinrichtungen sollten für alle Gesellschaftsschichten offenstehen, wobei ausschließlich öffentlich finanzierte Einrichtungen durch gestaffelte Eintrittspreise, beziehungsweise durch kostenfreien Zugang, den Besuch aller Menschen zu ermöglichen haben.

Förderung von Nachwuchskünstlern und Laiengruppen

Vielerorts gibt es Nachwuchsmusiker, Laiengruppen und andere kreativ sehr engagierte Menschen. Selten werden für solche Projekte staatliche Förderungen bereitgestellt. Die PIRATEN Thüringen fordern neben der Einrichtung finanzieller Budgets weitere Unterstützung von staatlicher und kommunaler Seite, auch in Form von Proberäumen und Präsentationsflächen.

Digitale Kultur

Die digitale Revolution bewirkt eine große Veränderung der Lebenswelt vieler Bürger. Eine kosteneffiziente und bürgernahe Verwaltung wird durch die neuen Medien schnell und effektiv möglich. Wir Piraten treten für eine umfassende Nutzung dieses modernen Werkzeugs der Mitbestimmung ein, ohne die künstlichen Schranken proprietärer Produkte. Die Chancen der modernen Medien und freier Lizenzen sollten auch die öffentlichen Rundfunkanstalten erreichen.

Weiterentwicklung der eGovernment-Angebote des Landes

Wir Bürger können die Verwaltungsvorgänge der öffentlichen Hand elektronisch einreichen und erledigen. Jedoch bestehen weiterhin Zugangshürden, um dies breit zu nutzen. Wir fordern eine Aufklärung der Bürger über die Möglichkeiten, Nutzung offener Standards und Protokolle sowie eine kostengünstige qualifizierte elektronische Signatur.

Freie Lizenzen für Produktionen der öffentlichen Rundfunkanstalten

Wir Bürger finanzieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, haben jedoch nicht das Recht, die Inhalte frei zu nutzen. Wir fordern den freien Zugang auf die produzierten Inhalte und die langfristige Verfügbarkeit der Beiträge.

Einsatz freier und quelloffener Software und Standards in öffentlichen Stellen

Ein hoher Anteil des heutigen Wissens liegt in digitaler Form vor. Der Einsatz proprietärer Dateiformate, zum Beispiel bei Bürosoftware, gefährdet die Lesbarkeit dieser Daten in der Zukunft. Offene Standards schaffen hier Abhilfe, um das Wissen dieser und vergangener Generationen vor dem digitalen Vergessen zu bewahren. In öffentlichen Stellen wird meist proprietäre Software eingesetzt. Dies führt dazu, dass die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und anderer Einrichtungen von einzelnen Firmen abhängig ist. Mit dem Einsatz freier Software wird die öffentliche Hand unabhängig von der Weiterführung proprietärer Softwareprodukte. Wir fordern den umfassenden Einsatz freier Software und freier Formate in öffentlichen Stellen.
Förderung von Beratungsangeboten (Internet-Kompetenz, Online-Sucht, Datenschutz, anonymes Surfen, Computerkriminalität)

Die Möglichkeiten der Informationsgesellschaft erfordern hohe Kompetenz im Umgang mit persönlichen Daten und den neuen Medien. Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten erschließen sich durch die Verknüpfung von im Netz vorhandenen Informationen. Über Gefahren für die Privatsphäre muss mit öffentlichen Beratungsangeboten und Schulungen aufgeklärt und informiert werden. Diese Angebote sind insbesondere für Kinder, Eltern und Lehrer zu schaffen. Wir fordern den Ausbau der Beratungsangebote, um vermehrt Aufklärungsarbeit über die Auswirkungen der Informationsgesellschaft leisten zu können.

Ausbau des Onlineangebots der öffentlichen Rundfunkanstalten

Der öffentliche Rundfunk wird nach und nach von den neuen Medien ergänzt und verdrängt. Das Onlineangebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten wurde durch Interesse privater Medienanstalten gesetzlich stark eingeschränkt. Wir fordern, das Onlineangebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten wieder auszubauen.

Teilhabe am digitalen Leben – Zugang zur digitalen Kommunikation

Die Kommunikation über digitale Netzwerke wie das Internet, hat bereits einen hohen Stellenwert und gewinnt immer weiter an Bedeutung. Ohne die Möglichkeit zur Teilhabe ist weder echte Meinungsfreiheit noch die freie Entfaltung der Persönlichkeit möglich. Eine Diskriminierung, insbesondere des ländlichen Raums durch die fehlende Bereitstellung zeitgemäß angemessener Breitbandinfrastruktur, kann nicht länger hingenommen werden. Daher setzen sich die Piraten für eine schnelle Einführung eines Breitbanduniversaldienstes mit aktuell mindestens 6 MBit/s ein. Dieser Wert ist regelmäßig dem Stand der Technik anzupassen.

Von der Rundfunk- zur digitalen Medienanstalt

Trennung von Produktion und Kommunikation

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt im wesentlichen zwei Aufgaben. Zum einen ist dies die Produktion von Medieninhalten, zum anderen ist es die Kommunikation des Inhalts an die Verbraucher. Der Rundfunk ist dabei primär auf die Kommunikation mittels nicht zeitsouveräner Medien wie Radio und TV ausgerichtet, zeitsouveräne digitale Medien wie Stream und Downloads werden im Interesse Dritter – insbesondere Verleger – beschnitten und ihre Nutzung und Weiterverwertung durch nichtoffene Formate eingeschränkt. Dies ist im digitalen Zeitalter nicht mehr zeitgemäß. Nicht nur müssen zeitsouveräne Formate mehr im Fokus stehen, auch muss das explizite Ziel von öffentlich finanzierten Inhalten deren möglichst weite Verbreitung sein. Aus diesem Grund müssen alle Einschränkungen der Verbreitung von öffentlich finanzierten Inhalten – sowohl technisch als auch rechtlich – beseitigt werden. Zu diesem Zweck fordert die Piratenpartei Thüringen die Trennung der bisherigen Landesrundfunkanstalten in zwei seperate Einrichtungen: Die Landesmedienanstalten und die neuen Landesrundfunkanstalten.

Die Landesmedienanstalten haben die Aufgabe der Produktion von Medieninhalten. Alle von den Landesmedienanstalten produzierten Inhalte sind unter freien Lizenzen und in freien und leicht konvertierbaren digitalen Formaten zu veröffentlichen. Die Landesrunkfunkanstalten betreiben das bewährte Rundfunkangebot, dürfen dieses aber ausschließlich aus freien Inhalten zusammenstellen. Die Landesrundfunkanstalten sind dabei nicht an die von den Landesmedienanstalten produzierten Inhalte gebunden. Transparente und unbürokratische Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunkanstalten Die bisherige Organisation und Finanzierung des ÖR ist geprägt von Intransparenz, Bürokratie und Selbstbedienungsmentalität. Bezeichend sind die Methoden der GEZ, die sich seit Jahrzehnten eher wie eine Drückerkolonne, denn wie eine öffentlich-rechtliche Organisation verhält. Der selbständige Einzug der Gebühren durch die öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunkanstalten erzeugt dabei nicht nur Bürokratie, sondern auch unnötige Datenhalden. Beim alten Geräteabgabenmodell müssen die Geräte erfasst werden, bei der Haushaltsabgabe die entsprechenden Haushalte. Befreiungen zwecks Sozialverträglichkeit erfordern ebenfalls weitere Datensammlung. Wenn sich Deutschland ein System öffentlicher Rundfunk- und Medienanstalten leisten will, so ist dies grundsätzlich durch die Allgemeinheit zu finanzieren. Aus diesem Grund schlägt die Piratenpartei Thüringen ein Rundfunksteuermodell vor. Bei diesem soll – analog zur Kirchensteuer – ein Prozentsatz der Einkommenssteuer bis zu einem Deckelbetrag direkt durch die Finanzämter mit der Einkommenssteuer eingezogen werden. Diese Mittel werden dann direkt an die Landesmedien- und -rundfunkanstalten weitergeleitet. Der Einzug über die Rundfunksteuer ist ohne große Bürokratie sozial gerecht und die direkte Weitergabe der Mittel sorgt für die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunkanstalten.

Die Anstalten müssen über die Verwendung der Mittel transparent und detailliert gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen. Insbesondere sind die Gehälter aller Einzelpersonen – bzw. bei tariflich bezahlten Mitarbeiten deren Tarifstufe – transparent zu machen, da diese schließlich auch für die Öffentlichkeit arbeiten. Transparente und demokratische Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Medienanstalten Weiterhin ist zur Wahrung dieser Unabhängigkeit notwendig, dass diese den Rundfunkssteuersatz und den Deckelbetrag selbständig bestimmen. Die Regierungen und Parlamente dürfen dabei – nach dem 8. und 12. Rundfunkurteil des BVerfG – keine Kontrolle über die Höhe der Gebühren abseits von Sozialverträglichkeit ausüben. Dies führt allerdings dazu, dass sich bei den Anstalten eine Selbstbedienungsmentalität etabliert, die sich der demokratischen Kontrolle entzieht. Aus diesem Grund ist es weiterhin notwendig, die Organisation der Anstalten zu demokratisieren. Sowohl für die Landesmedienanstalten, als auch die Landesrundfunkanstalten soll deshalb das oberste Entscheidungsgremium, dass insbesondere über die Festsetzung des Steuersatzes und des Deckelbetrags entscheidet, in regelmäßigen Abständen – am besten parallel zur Landtagswahl – demokratisch gewählt werden. Eine Direktwahl durch das Volk wird präferiert, eine Wahl durch den Landtag ist lediglich Alternativoption. Die Anstalten an sich müssen grundsätzlich mit maximaler Transparenz und Möglichkeiten zur offenen Mitbestimmung organisiert sein. Dies schließt insbesondere auch inhaltliche bzw. Programmfragen mit ein.