Demokratisches Thüringen

Demokratie & Bürgerbeteiligung

Die Idee der Demokratie ist es, die individuellen Meinungen der Bürger abzubilden. In konstruktiven Diskursen sollen durch diesen Prozess Gesetze entstehen, die eine freie Entfaltung des Einzelnen und ein faires Miteinander aller Teile der Gesellschaft gleichberechtigt ermöglichen. Die gegenwärtige Form der repräsentativen Demokratie stößt dabei an ihre Grenzen. Viele Entscheidungen in Vergangenheit und Gegenwart wurden ohne Berücksichtigung des Bürgerwillens getroffen. Die Beteiligung der Bürger soll durch neue Wege der Demokratie vereinfacht und damit die Bürgernähe der Parlamente sowie der Verwaltungen gestärkt werden.

Senkung des Wahlalters

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in den Kommunen und im Land beeinflusst. Junge Politik ist nachhaltige Politik. Aufgrund des demographischen Wandels und der damit verbundenen Überalterung der Gesellschaft stellen junge Wähler inzwischen eine Minderheit dar. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen auf besondere Weise gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahre ein.

Vereinfachung der Verfahren für basisdemokratische Initiativen

Bei bestehenden Bürgerbeteiligungsverfahren (Bürgerantrag, Volksbegehren, Volksentscheid) sind die Hürden für den Erfolg sehr hoch und die Verfahren unübersichtlich. Die PIRATEN Thüringen wollen deshalb bestehende Bürgerbeteiligungsverfahren kritisch prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Die Form der unterschiedlichen Verfahren soll vereinheitlicht und damit vereinfacht werden. Verbote von Bürgerbeteiligungsverfahren etwa den Landeshaushalt, Bezüge oder Abgaben betreffend („Finanztabu”) sind aufzuheben.

Digitale Unterschriftensammlung

Die PIRATEN Thüringen möchten direkte Demokratie in Form von Bürgeranträgen und Volksbegehren stärken. Um diese Mittel leichter nutzbar zu machen, soll es möglich sein, dass Unterschriften auch online gesammelt werden können. Dabei sollen die gleichen Regeln wie für Petitionsplattformen gelten.

Aufnahme der Popularklage in die Thüringer Verfassung

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für die Aufnahme des Rechtes auf Popularklage in die Thüringer Verfassung ein. Die Popularklage ermöglicht es jedem Bürger unabhängig von persönlicher Betroffenheit, vor dem Landesverfassungsgericht gegen Rechtsnormen des Landesrechtes zu klagen, wenn er durch sie die verfassungsmäßigen Grundrechte eingeschränkt sieht. Sie stärken damit die Rechte der Bürger. Popularklagen sollen grundsätzlich kostenfrei sein.

Stärkung, Weiterentwicklung bzw. Einführung der Bürgerbeteiligungshaushalte

Bürgerhaushalte sind ein Mittel der direkten Demokratie. Sie sind eine Möglichkeit, um die Entscheidungsfindung auf Komunal- , Kreis und Landesebene auszuweiten und zu fördern. Dabei bekommen die Bürger eine Antwort, ob ihre Idee akzeptiert oder abgelehnt wurde, da die Vorschläge direkt in den zuständigen Ausschüssen diskutiert werden. Trotz alledem erreichen die Methoden der Bürgerbeteiligungshaushalte bisher nur wenige Bürger und sind nicht zufriedenstellend in bestehende politische Strukturen integriert.

Die PIRATEN Thüringen, setzen sich daher für die Schaffung von Bürgerhaushalten in allen thüringischen Städten und Gemeinden ein. Dabei unterscheiden wir nicht zwischen Vermögens- oder Verwaltungshaushalt, noch steht Bürgern nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. Neben der näheren Umfeldgestaltung sind Bürgerhaushälte ein Mittel, welches Einwohnern die Möglichkeit gibt, durch Bürgerbeteiligung bei der Haushaltssicherung für das nächste Jahr mitzuhelfen. Um keine Altersgruppe zu bevormunden und jeden gleich behandeln zu können, wollen wir die Umsetzung des Bürgerhaushaltes mit klassischen Methoden, als auch mit Methoden der E-Partizipation umsetzen.

Klassische Methoden:

Mindestens einmal jährlich muss die Möglichkeit der öffentlichen Aussprache mit den Bürgern zu Haushaltsangelenheiten gegeben sein.
Regelmäßig sollen Zahlen zum laufenden Haushaltsjahr im Amtsblatt, sowie digital veröffentlicht werden.
Bürger sollen durch Werbung im Amtsblatt auf den Bürgerbeteiligungshaushalt aufmerksam gemacht werden.
Auf der Webseite der Stadt oder Gemeinde wird gut sichtbar ein Banner platziert.

Methoden der E-Partizipation:

Die Veröffentlichung von Haushaltsplänen, Bilanzen von städtischen Beteiligungen und Wirtschaftsberichten erfolgt digitaler Form und möglichst barrierefrei.
Eine verständliche und zeitgemäße visuelle Aufbereitung des Haushaltplanes, um neue Bildungsanreize zu erzeugen.
Die Möglichkeit seinen Vorschlag als ausgefülltes PDF-Dokument per E-Mail zuschicken.

Einführung von E-Petitionen auf allen Verwaltungsebenen

Neue Technologien eröffnen vielfältige Formen der direkten Bürgerbeteiligung. In Thüringen wird die Chance einer unkomplizierten und direkten Bürgerbeteiligung durch E-Petitionen jedoch bisher nicht genutzt. Wir fordern eine schnellstmögliche Einführung dieser Form der demokratischen Einflussnahme.

Bürgerbeteiligungsverfahren bei großen öffentlichen Vorhaben

Die Lebenswelt eines jeden Bürgers wird durch große öffentliche Bauvorhaben, kostenintensive Veranstaltungen und umweltveränderte Maßnahmen direkt beeinflusst. Daher fordern die PIRATEN Thüringen ein öffentlich und großflächig geführtes Bürgerbeteiligungsverfahren und ein Instrument für ein Bürger-Veto bei allen diesen Vorhaben.

Neue Form der Demokratie

Die PIRATEN Thüringen sehen in dem Ansatz der „Liquid Democracy“ (flüssigen Demokratie) einen erfolgversprechenden Weg, die Vorteile der repräsentativen und direkten Demokratie zu vereinen. Den Bürgern wird damit die Möglichkeit gegeben über ihr Stimmrecht frei zu entscheiden. Jederzeit kann somit an Entscheidungsprozessen selbst partizipiert (direkte Demokratie) oder die Stimme delegiert (repräsentative Demokratie) werden. Dieser Übergang ist fortwährend möglich und nicht an Legislaturen gebunden.

Direkte Demokratie

Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, mehr direkte Demokratie in Thüringen zu etablieren. Wird in Thüringen ein Gesetz verabschiedet, so sollen die Bürger 100 Tage Zeit haben, um ein fakultatives Referendum zu initiieren. Dies bedeutet, dass Thüringens Einwohner eine bestimmte Anzahl an Stimmen sammeln müssen, damit über das Gesetz in einem Volksentscheid abgestimmt wird. Stimmberechtigt sind alle Bürger, die seit mindestens drei Monaten in Thüringen einen gemeldeten Hauptwohnsitz haben. Das Wahlrecht ist ab 14 Jahre möglich.

Abschaffung der Amtseintragung

Gerade im ländlichen Thüringen baut diese Maßnahme weitere Hürden auf, da man gezwungen ist in öffentlichen Einrichtungen abzustimmen und somit auch weitere Wege in Kauf nehmen muss.

Ausbau der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene – Ratsbegehren

Die PIRATEN Thüringen streben den Ausbau der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene an. Mit einem sogenannten »Ratsbegehren« soll ein Gemeinderat oder ein Kreistag selbst einen Bürgerentscheid ansetzen, die dieser nicht allein klären möchte. Falls die Bürger mit einem Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid erzwungen haben, könnte der Gemeinderat oder der Kreistag eine Alternative bieten. Durch einen Alternativorschlag wird die Sachdebatte belebt und Bürgern wird eine Bandbreite von Lösungen für ein Problem aufgezeigt. Weiterhin sollen Gemeinden und Kreisräte vermehrt auf die Möglichkeit einer Bürgerbefragung zurück greifen, auch wenn diese nur unverbindlich statt findet.

Ausweitung der Direktwahl

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine Erweiterung des Kreises der Amtsträger, die von Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar gewählt werden sollen ein. Dabei sollen alle demokratischen Repräsentanten des Volkes, bei der Ausübung der von ihnen anvertraugen Aufgaben in besonderen Maße das Vertrauen der der Bürgerinnen und Bürger bedürfen, direkt vom Volk gewählt werden. Dadurch werden Unabhängigkeit und Kontrollfunktion sicher gestellt. Eine Direktwahl ist daher auszudehnen auf folgende Amtsträger:

Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Präsident des Thüringer Rechnungshofs
Landesbeauftragte
Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks

Die Abwahl von Amtsträgern durch die Bürgerinnen und Bürger

Der Verfassungsgerichtshof soll einem Abgeordnetem das Mandat entziehen können. Dabei wird die Einleitung einer Abgeordnetenklage nicht durch den Landtag beantragt, sondern kann auch von Bürgerinnen und Bürgern erzwungen werden. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn ein Abgeordneter wegen eines schwerwiegenden Deliktes sich als unwürdig erweist. Hierbei sind entsprechende Unterschriftenhürden und Sammlungsfristen zu definieren, um die Stabilität und Funktionsfähigkeit des Staates weiter gewährleisten zu können.

Stärkung des demokratischen Einflusses auf die Auswahl von mittelbar demokratisch legitimierten Amtsträgern

Amtsträger, die nicht unmittelbar durch das Volk gewählt werden, aber aufgrund ihrer hervorgehobenen Stellung das besondere Vertrauen dessen benötigen, sollten sich vor ihrer Berufung einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag stellen. Dazu zählen insbesondere die Staatssekretäre. Weiterhin gilt auch für alle oben unter I. genannten Amtsträger, solange sie noch nicht direkt vom Volk gewählt werden. Öffentliche Anhörungen in der vorgeschlagenen Art und Weise haben den postiven Nebeneffekt, dass die Transparenz des Bestellungsverfahrens von Amtsträgern verbessert wird und Ämterpatronage entgegengewirkt wird.

Zweitstimmensplitting

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine Reform des Wahlrechtes zur Landtagswahl ein. Hierbei sollen Bürger 21 Zweitstimmen erhalten, mit denen diese kumulieren und panaschieren können. Dies bedeutet, dass die 21 Stimmen auf mehrere Kandidaten innerhalb der gleichen Liste verteilt, die 21 Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen, oder die Stimmen der jeweiligen Partei sortiert nach Listeplatz vergeben werden können. Dabei kann kein Kandidat mehr als drei Stimmen pro Bürger erhalten. Mit dieser Methode können wahlberechtige Bürger rund die Hälfte der über Listenwahl in den Landtag einziehenden Kandidaten beeinflussen.

Transparenz

Transparenz bedeutet, dass politische Prozesse nachvollziehbar und alle mit ihnen verbundenen Informationen dauerhaft öffentlich zugänglich sind. In Thüringen werden Entscheidungen in politischen Bereichen häufig unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereitet und getroffen. Nicht zuletzt dadurch werden interessierte Bürger weitgehend von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen. Öffentliche Verwaltung und Parlamente müssen im Sinne des Bürgers handeln. Es ist dem Bürger jedoch oft nicht möglich, Entscheidungsprozesse zu überprüfen. Wir fordern umfassende Transparenz bei Vorgängen der Entscheidungsfindung.

Transparenz von Entscheidungen öffentlicher Gremien und der Verwaltung

Die Arbeit der Gremien und Einrichtungen der öffentlichen Hand muss transparent und somit für die Bürger nachvollziehbar sein. Alle Sitzungen sollen öffentlich abgehalten und nach Möglichkeit aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen sind jedermann zugänglich zu machen. Dabei ist der Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Alle relevanten Informationen müssen rechtzeitig und vollständig,über geeignete Medien und für jedermann verständlich, bereitgestellt werden. Dazu zählen Tagesordnungen und Abstimmungsvorlagen, insbesondere solche mit finanziellen Komponenten. Die getroffenen Beschlüsse sind unverzüglich zu veröffentlichen.

Offenlegung von Interessenkonflikten von öffentlichen Entscheidungsträgern

Um öffentliche Ausgaben gerecht zu tätigen, müssen alle Interessenkonflikte ˗ insbesondere Vorteilserlangung oder Begünstigungen der Entscheidungsträger ˗ bekannt sein. Wir fordern deshalb die Offenlegung aller Nebeneinkünfte, Sponsoring-Verträge und Vergleichbarem für alle Entscheidungsträger. Im Falle auftretender Vorteilsnahme müssen rechtliche Sanktionen greifen.
Umsetzung der Antikorruptionsrichtlinien von Transparency International bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Transparency International (TI) untersucht und veröffentlicht Fälle von Korruption auf der ganzen Welt. Auf Basis ihrer Erfahrung hat TI Richtlinien für Korruptionsvermeidung ausgearbeitet, die wir auch in Thüringen einführen wollen. Damit möchten wir sicher stellen, dass Entscheidungen ausschließlich entsprechend der Sachlage gefällt werden.

Informationsfreiheitsgesetz

Nachvollziehbare und angemessene Kosten für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz ist in der Informationsgesellschaft von unschätzbarem Wert. Momentan verlangen die Behörden zum Teil sehr hohe Gebühren für solche Auskünfte, die eine deutliche Hürde für die Bürger darstellen. Wir fordern, dass diese Verwaltungsgebühren auf eine angemessene Höhe begrenzt werden.

Dreiteiliges Informationsfreiheitsgesetz für den Freistaat Thüringen

Teil Eins soll den Bürgern gesetzliche Rechte zusichern, Informationen aus der Verwaltung in Erfahrung zu bringen. Hierfür ist eine Kostenschranke anzusetzen, welche von jedem Bürger aufgebracht werden kann.
Teil Zwei soll eine maximale Transparenz nach dem Vorbild des Hamburger Transparenzgesetzes regeln. Alle Daten, welche in der Verwaltung anfallen, unterliegen automatisch einer Veröffentlichungspflicht. Als Mindestmaß müssen die Daten und Dokumente barrierefrei und kostenlos auf einer geeigneten Internetplatform zur Verfügung gestellt werden. Die Pflicht zur Veröffentlichung findet ihre Grenzen in den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Im dritten Teil des Gesetzes sollen Bestimmungen getroffen werden, unter welchen Bedingungen die zur Verfügung gestellten Daten weiterverwendet werden dürfen. Die PIRATEN Thüringen streben an, dass alle anfallenden Daten unter eine Lizenz gestellt werden, die privates sowie kommerzielles Weiterverarbeiten bei Quellenangabe erlaubt.

Offenlegung und Überprüfung von Public-Private-Partnership-Verträgen

Public-Private-Partnership-Verträge (PPP) sind eine Form der Privatisierung, die häufig höhere Kosten verursachen als sie einsparen sollen. Grundlegende Aufgaben der öffentlichen Hand sollten im Eigenbetrieb oder zum Vorteil der Allgemeinheit erbracht werden. Kurzfristige finanzielle Vorteile dürfen keinesfalls langfristig sinnvoller Haushaltspolitik vorgezogen werden. Daher müssen alle PPP-Verträge offengelegt und kritisch geprüft werden.

Stärkung der Unabhängigkeit der Abgeordneten

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für von der Alliance for Lobbying Transparency and Ethics Regulation (ALTER-EU) inspirierte Positionen zur Verhinderung von Interessenkonflikten von Abgeordneten ein:

Wir fordern eine einjährige Karenzzeit für Minister, parlamentarische und beamtete Staatssekretäre ein. Innerhalb dieser Zeit muss ein Wechsel in Lobbytätigkeiten z.B. als Mitarbeiter/Partner oder Gesellschafter in Lobbyagenturen, Think Tanks, Stiftungen o.ä. verboten sein. Des Weiteren sollten Tätigkeiten ausgeschlossen werden, die auf andere Weise zu Interessenkonflikten führen können, zum Beispiel Positionen in Unternehmensvorständen oder Aufsichtsratsposten, die eng mit der inhaltlichen Arbeit verbunden sind.Eine unabhängige Ethik-Kommission soll über die Zulässigkeit entscheiden, wenn die Frage eines Interessenkonflikts nicht eindeutig zu beantworten ist.
Strikte Regeln für Parlamente zu schaffen, die sicherstellen, dass Mitglieder dieser Parlamente weder Geld noch Geschenke oder Reisen und Einladungen zu Events von Interessengruppen oder Lobbyisten erhalten. Dabei sollte eine Obergrenze in Höhe von € 50 festgelegt werden.
Nach dem Ende ihrer Mandatszeit dürfen Abgeordnete für ein Jahr keinen Beruf ausüben, der Lobby-Tätigkeiten beinhaltet. Unter anderem soll so verhindert werden, dass Abgeordnete während ihrer Mandatszeit spätere Lobbytätigkeiten aushandeln.

Strengere Regeln für die Nebentätigkeiten der Abgeordneten

Wir fordern alle bezahlten Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu verbieten, die Lobbyarbeit, z.B. als Mitarbeiter/Partner oder Gesellschafter in Lobbyagenturen, Think Tanks, Stiftungen o.ä. beinhalten. Des Weiteren sollten Tätigkeiten ausgeschlossen werden, die auf andere Weise zu Interessenkonflikten führen können – zum Beispiel Positionen in Unternehmensvorständen oder Aufsichtsratsposten, die eng mit der inhaltlichen Arbeit verbunden sind.

Übertragung von Stadtratssitzungen

Viele Kreistage, Gemeinden und Städte haben in der Vergangenheit den Wunsch geäußert, öffentliche Sitzungen ins Internet zu übertragen. Allerdings scheiterte dieses Vorhaben aufgrund unterschiedlicher Ursachen. Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine Übertragung von öffentlichen Kreistags-, Gemeinde- und Stadtratsitzungen ein, um die Transparenz der Sitzungen zu erhöhen. Mit einer Übertragung ins Internet wird eine Alternative für Familien oder Schichtarbeiter geboten. Dabei sollen Datenschutzstandards gewährt bleiben.

Datenschutz und Informationsfreiheit

In einer Informationsgesellschaft bedeutet Information Macht. Immer mehr private und staatliche Stellen sammeln umfangreiche Daten über die Bürger oft ohne deren Wissen und Einverständnis und ohne Notwendigkeit. Wir Piraten treten für informationelle Selbstbestimmung des Bürgers und generelle Datensparsamkeit ein.

Erweiterung des Briefgeheimnisses zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis

In Zeiten der elektronischen Kommunikation muss das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis an die aktuellen Bedürfnisse der Bürger angepasst werden. Nur so kann die Privatsphäre des Bürgers und die Vertraulichkeit der Kommunikation umfassend geschützt werden. Aus diesem Grunde fordern wir die Ausweitung des Briefgeheimnisses zu einem allgemeinen Kommunikationsgeheimnis.

Förderung von freien Lizenzen in Wissenschaft, Kunst und Kultur (Open Access)

Wissen ist eine der wichtigsten Grundlagen für Wachstum und Wohlstand. Obwohl der Bürger mit seinen Steuern für die Erforschung und Publikation dieses Wissens zahlt, hat er für gewöhnlich keinen Zugriff darauf und muss möglicherweise sogar erneut zahlen, um davon zu profitieren. Diesen Zustand halten wir für untragbar. Wir fordern freien Zugang (Open Access) zu Wissen und Werken, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden und die freie Lizenzierung entsprechender Veröffentlichungen.

Kritische Prüfung der Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests

Die weitreichende Sammlung biometrischer Daten der Bürger sowie deren zentrale Speicherung und Auswertung sind einfach und umfassend möglich. Dadurch entstehen vielfältige Möglichkeiten des Missbrauches dieser besonders sensiblen Daten. Wir fordern eine Beschränkung der Erhebung auf das zwingend notwendige Maß und den Verzicht auf verdachtsunabhängige Speicherung.
Ausbau der Kontrollmöglichkeiten der gespeicherten persönlichen Daten und dadurch Stärkung der

informationellen Selbstbestimmung

Über die Bürger werden umfassende Informationen gesammelt, jedoch ist es ihnen oft nicht möglich zu erfahren, wo und wie lange Daten erhoben, verarbeitet oder gespeichert werden. Mit den weiterentwickelten Möglichkeiten der automatischen Datenverarbeitung ist dieser Zustand zunehmend untragbar. Wir stehen deshalb für die informationelle Selbstbestimmung ein, die in einer Informationsgesellschaft unabdingbar geworden ist.

Auflösung zentraler Datensammlungen

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für die Auflösung zentraler Datensammlungen des Landes mit personenbezogenen Daten ein. Zentrale Datensammlungen erleichtern die missbräuchliche Verwendung der Daten.

Stärkung der Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragten sind eine wichtige Einrichtung beim Umgang mit den Daten der Bürger. Wir treten für eine Stärkung ihrer Position und Ausbau ihrer Kompetenzen, sowie einer Vereinfachung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein, damit sie ihre wachsenden Aufgaben umfassend erfüllen können.