Innenpolitik, Recht und Sicherheit
Überarbeitung und Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes
Die PIRATEN Thüringen fordern die längst überfällige Überarbeitung und Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Das PAG enthält zahlreiche Regelungen zur Zulässigkeit und Durchführung von Datenerhebungen aller Art, insbesondere auch personenbezogener Daten (automatisierte Kennzeichenerfassung, visuelle Beobachtungen, Überwachung der Telekommunikation, Überwachung durch „Wanzen“, versteckte Kameras, verdeckte Ermittler und V-Leute). Bereits seit 2009 ist gegen das PAG eine Verfassungsbeschwerde beim Thüringer Verfassungsgerichtshof anhängig.
Die PIRATEN Thüringen halten eine Überarbeitung des PAG für dringend erforderlich, weil einzelne Regelungen des PAG von Juristen als verfassungswidrig eingeschätzt werden, die Bespitzelung von Personen und Berufen ermöglicht wird, deren Tätigkeit mit einer besonderen Vertraulichkeit und Verschwiegenheit gegenüber den Belangen von Privatpersonen einhergeht, insbesondere von Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten, Psychotherapeuten, Beratern, Hebammen usw., die im Gesetz ansatzweise vorgesehene Prüfung auf Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen weder näher definiert, noch genau dokumentiert wird und keinen wirklichen Schutz der Bürger vor gravierenden Eingriffen in die Privatsphäre bietet, der vom Bundesverfassungsgericht „absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung“ durch einzelne Passagen aufgeweicht und verfassungswidrig eingeschränkt wird, die vorgesehenen Dokumentations- und Informationspflichten im Hinblick auf die getroffenen Entscheidungen und durchgeführten Maßnahmen – wenn überhaupt vorhanden – völlig unzureichend sind, insbesondere die automatisierte Kennzeichenerhebung und der damit verbundene Datenabgleich bei Bürgern, die von vornherein als unbescholten gelten müssen, abzulehnen sind, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung, die die Unzulässigkeit einer solchen Datenerhebung zur allgemeinen Gefahrenabwehr betont, nicht beachtet wird, die vorgesehene „Datenerhebung mit besonderen Mitteln“ einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in den Kernbereich privater Lebensgestaltung darstellt und in der im PAG enthaltenen Form abzulehnen ist, die Benachrichtigungspflichten für Betroffene aufgeweicht werden.
Durch das PAG in der jetzigen Form werden Bürger zu mehr oder weniger willkürlichen Objekten staatlichen Handelns degradiert, gegen das sie kaum Möglichkeiten haben sich zu wehren. Die auf eine angeblich globale terroristische Bedrohung abzielenden erweiterten Regelungen entbehren jeder realen Grundlage, sind nicht geeignet, mehr Sicherheit gegenüber kriminellen Handlungen herzustellen und schränken Freiheits- und Bürgerrechte unnötig ein. Demgegenüber werden Dokumentationspflichten, Information der Öffentlichkeit und parlamentarische Kontrolle so gering wie möglich gehalten. Die bisherigen Ermittlungsinstrumente von Polizeibehörden reichen völlig aus, um Straftaten aufzuklären und akute Gefahrenlagen zu erkennen und abzuwehren. Die PIRATEN Thüringen lehnen daher das PAG in der gegenwärtigen Form ab und fordern die Landesregierung auf, die anhängende Verfassungsbeschwerde zu behandeln und das Gesetz so schnell wie möglich zu überarbeiten.
Identifikationsnummer für Polizisten
Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, dass jeder Polizist im Einsatz eine leicht lesbare und eindeutige Identifikationsnummer trägt. Dies trägt zur Stärkung des Vertrauens gegenüber der Polizei bei. Einsätze bei Demonstrationen und öffentlichen Veranstaltungen sind von dieser Regelung ausdrücklich inbegriffen. Die Pflicht zur Verwendung von Namensschildern auf den Uniformen der Polizisten im Einsatz wird zum Schutz der Polizisten abgelehnt. Den Beamten steht es aber frei, auf der Uniform den eigenen Namen anstatt der Identifikationsnummer zu verwenden.
Unabhängige Kontrolle für Polizeibehörden
Innerhalb der Strukturen der Polizei besteht, wie in anderen Bereichen auch, die Möglichkeit, dass einzelne Beamte/Mitarbeiter sich unkorrekt bzw. rechtswidrig verhalten. Polizeibeamte, die ein Fehlverhalten von Kollegen feststellen, Zeugen bestimmter Situationen sowie Anzeige erstattende Bürger müssen die Möglichkeit bekommen, ihr Anliegen an eine unabhängige Stelle außerhalb der Behörde zu richten, in der die Person den Dienst verrichtet gegen die Beschwerde geführt werden soll. Die Schaffung einer unabhängigen Kontrollbehörde vermeidet Hemmschwellen des Beschwerdeführers sowie interne Interessenkonflikte. Die zu schaffende Kontroll- und Ermittlungsinstanz gewährleistet, dass klare Sachverhalte nicht aus Bequemlichkeit oder Vorteilsnahme vertuscht werden. Sie garantiert außerdem, dass persönliche Repressalien gegen den Anzeigenden unterbleiben und kann ohne Anzeige eines Dritten tätig werden.
Unabhängige Beschwerdestelle für Polizeiübergriffe
Die PIRATEN Thüringen streben die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen zur Entgegennahme von Beschwerden gegen Polizeiübergriffe an, von der aus auch exklusiv Ermittlungen gegen beschuldigte Polizeibeamte geführt werden. Diese Stellen sind so anzugliedern, dass zu diesem Zweck eine unabhängige Abteilung eingerichtet wird. Ihr wird für diese Aufgabe eine Task-Force von polizeilichen Ermittlungsbeamten zur Seite gestellt. Diese sollen dienstrechtlich einem gesonderten Landesbeauftragten als Leiter zugeordnet sein und Polizeibeamte nicht aus dem Polizeidienst des Landes Thüringen rekrutieren dürfen. Die Beschwerdestelle ist auch zuständig, wenn sich Polizeibeamte im Dienst gemobbt oder diskriminiert fühlen. Ihr Aufgabenbereich und die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tätigwerdens müssen den von Amnesty International vorgeschlagenen „unabhängigen Untersuchungskommissionen“ entsprechen.
Videoüberwachung auf Demonstrationen
Die Teilnahme an einer gesetzeskonformen und ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration ist ein legitimes Mittel, um eine politische und persönliche Meinung kund zu tun. Keinesfalls ist es gerechtfertigt, Demonstranten pauschal unter Tatverdacht zu stellen. Daher lehnen die PIRATEN Thüringen ausdrücklich den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras während Demonstrationen ab. Nur weil Menschen ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen, dürfen sie als friedliche Demonstranten nicht wie potentielle Verbrecher behandelt werden.
Thüringer Verfassungsschutz auflösen
Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der im Grundgesetz verankerten bürgerlichen Rechte ist ein wesentliches politisches Anliegen der Piratenpartei. Obwohl laut Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVSG) dem Landesamt für Verfassungsschutz ein im Wesentlichen gleichlautender Auftrag obliegt, tritt diese Behörde in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem durch Demokratie schädigende Skandale, Intransparenz, Vertuschung, Scheinfirmen, Finanztransaktionen an gewaltverherrlichende und menschenverachtende Organisationen und ähnliche dubiose Aktivitäten in Erscheinung. Die Kontrolle des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz durch die Parlamentarische Kontrollkommission erwies sich in der Vergangenheit als schwierig bis unmöglich. Eine demokratische Gesellschaft wird nicht durch sehr weitgehende Grundrechtseingriffe, Geheimdienstaktivitäten, V-Männer, Gesinnungsschnüffelei, grundgesetzwidrige Verdachtsberichterstattung und Bespitzelung geschützt, sondern vor allem durch einen freien öffentlichen Diskurs und einer möglichst transparenten politischen Kultur. Für die Ermittlung und Verfolgung von gewalttätigen und kriminellen Aktivitäten sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig, deren bestehendes Handlungsinstrumentarium als ausreichend eingeschätzt wird. Die PIRATEN Thüringen fordern daher die Auflösung des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz.
Gesetzestexte
Gesetzestexte sind eine verbindliche Grundlage aller Abläufe sowie Strukturen und dürfen demzufolge nicht von Lobbyisten und Wirtschaftsunternehmen geschrieben werden. Die Landesregierung unterhält leistungsfähige Ministerien sowie einen Apparat mit dafür befähigten Beamten und Angestellten. Eine Erstellung von Textvorlagen sollte nicht von außerhalb erfolgen, da somit stets die Gefahr einer individuellen Einflussnahme gegeben ist. Die PIRATEN Thüringen fordern ein generelles Verbot von Beratungsaufträgen an Dritte zum Zwecke der Formulierung eines Gesetzestextes. Die PIRATEN Thüringen fordern eine freie Verfügbarkeit sämtlicher Gesetzestexte und Texte von Gesetzesrang.
Öffentliche Listen von Landesgeldern, Vergabeverfahren und den dazugehörigen Verträgen
Sämtliche Vergabeverfahren, die entsprechenden vertraglichen Grundlagen sowie die konkrete Verwendung der Gelder des Landes sollen von allen Interessierten nachvollzogen werden können. Der Staat, respektive das Land Thüringen, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwalter der Steuermittel aller Bürger und nicht deren Eigentümer. Daher halten die PIRATEN Thüringen eine Einsichtnahme in Verträge des Staates für ein grundsätzliches Recht des Bürgers. Für alle Landesministerien soll verpflichtend sein, dass Auftragsvergaben sowie durch Steuermittel geförderte Projekte und Organisationen in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Die entsprechenden Unterlagen sollten auf einem Online-Portal für alle Bürger einsehbar gemacht werden, auf welchem auch alle entscheidungsrelevanten Unterlagen veröffentlicht werden müssen. So bleibt jederzeit nachprüfbar, ob Entscheidungen im Sinne der Bürger getroffen wurden oder Nebenabsprachen zu vermuten sind. Transparenz wird somit für alle Abläufe hergestellt.
Eigenständigkeit von Kommunen
Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, dass bestehende, gut funktionierende Verwaltungsgemeinschaften unter Berücksichtigung des Bürgerwillens zu erhalten sind und nicht im Zuge der Umstrukturierung in Landgemeinden umgewandelt werden sollen. Weiterhin soll es für Kommunen möglich sein, durch eine Umlagezahlung die Leistungen der Verwaltung einer Stadt oder angrenzenden Landgemeinde in Anspruch nehmen zu können, ohne dass Schlüsselzuweisungen gekürzt werden.
Bundespräsident
Die PIRATEN Thüringen treten für eine Direktwahl des Bundespräsidenten und damit die Abschaffung der Bundesversammlung ein. Der Aufgabenbereich des Bundespräsidenten ist dabei nicht zu verändern. Die Direktwahl stärkt aber die Unabhängigkeit des Staatsoberhaupts von gesetzgebenden Gremien und Parteien. Bisher hat jedes einzelne Mitglied der Bundesversammlung das Recht, einen Kandidaten vorzuschlagen. Dieses Vorschlagsrecht sollte in gewisser Form auf die Mitglieder der Landesparlamente und die Mitglieder des Bundestages übergehen. Ebenso ist denkbar, dass die Bürger ein Vorschlagsrecht erhalten. Da ein Mitglied der Bundesversammlung zahlenmäßig rund 50.000 Bürger vertritt, könnte eine ebenso hohe Anzahl von Unterstützungsunterschriften für die Kandidaten verlangt werden.
Reform des Berlin-Bonn-Gesetzes
Die PIRATEN Thüringen sprechen sich für einen Komplettumzug der in Bonn verbliebenen Ministerien nach Berlin aus. Die Kosten des Umzugs werden durch die gesparten Kosten, welche die örtliche Trennung verursachen, innerhalb weniger Jahre refinanziert. Wir setzen uns für eine Gesetzesinitiative des Landes Thüringen auf Bundesebene ein.
Außenpolitik, Krieg und Frieden
Pazifismus
Die PIRATEN Thüringen fordern die Beendigung der deutschen Beteiligung an allen militärischen Auseinandersetzungen. Wir lehnen jede Form von militärischer Gewaltanwendung entschieden ab. Krieg und andere militärische Auseinandersetzungen sind keine Lösung für politische, gesellschaftliche und religiöse Differenzen. Die deutschen Streitkräfte und Geheimdienste sollen ausschließlich für die Verteidigung des eigenen Hoheitsgebietes und für humanitäre Hilfseinsätze in Gebieten ohne bewaffnete Konflikte eingesetzt werden. Die in der BRD stationierten ausländischen Truppen und deren militärischen Geräte, insbesondere atomare und konventionelle Waffen, sollen schnellstmöglich und vollständig abgezogen werden. Die geräumten Kasernen und militärischen Flächen sollen für eine schonende zivile Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Geeignete Flächen wie Truppenübungsplätze sollen zu Reservaten für schützenswerte Pflanzen und Tiere erklärt werden. Wir fordern ein Exportverbot von militärischen Rüstungsgütern und Waffen.
Demokratischer Reset der EU
Die PIRATEN Thüringen sind sich der Bedeutung des europäischen Einigungsprozesses bewusst. Frieden, Freiheit, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit, Wohlstand und demokratische Rechtsstaatlichkeit können auf unserem Kontinent auf Dauer nur durch eine Union der europäischen Staaten gewährleistet werden. Die „Europäische Union“ ist jedoch durch die Bürger der Mitgliedsstaaten in wesentlichen Teilen nicht demokratisch legitimiert und kann damit die demokratische Willensbildung und Mitbestimmung der Bürger Europas nicht gewährleisten. Stattdessen führen die fehlende Gewaltenteilung und der große Einfluss der nationalen Regierungen durch die Kommission und den europäischen Rat zu bürgerfeindlichen Regelungen, die über die „Europäische Union“ in den Nationalstaaten durchgesetzt werden.
Die PIRATEN Thüringen sehen es daher als erforderlich an, so bald wie möglich eine grundlegende Neukonstruktion einer Europäischen Union auf konsequent demokratischen Fundamenten in Gang zu setzen. Dafür sind insbesondere die Erarbeitung und Abstimmung einer gemeinsamen europäischen Verfassung durch alle europäischen Bürger und ein direkt gewählter Konvent zur Erneuerung des EU-Grundlagenvertrags eine wesentliche Voraussetzung.
Staat und Religion
Piraten setzen sich für einen pluralistischen, freiheitlichen und weltanschaulich neutralen Staat ein.
Religiöse Freiheit
Freiheit und Vielfalt an kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen und Sichtweisen, kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Wir sehen den Staat in der Pflicht, diese Freiheiten zu garantieren. Dabei verstehen wir unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zu einem persönlichen Glauben und zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.
Weltanschaulich neutraler Staat
Die weltanschauliche Neutralität des Staates ist eine notwendige Voraussetzung für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen. Finanzielle und strukturelle Bevorzugungen einzelner Glaubensgemeinschaften sind daher abzubauen. Verträge zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, die finanzielle Vorteile oder direkte Leistungen an religiöse Institutionen enthalten, sollen beendet und abgelöst werden. Weil die diskriminierungsfreie Regelung eines staatlichen Einzugs von Kirchenbeiträgen nicht möglich ist, sind die Regelungen über die Kirchensteuer abzuschaffen. Das sorgt auch dafür, dass staatliche Stellen, im Sinne der Datensparsamkeit, die Religionszugehörigkeit nicht mehr erfassen müssen. Staatliche Einrichtungen müssen religionsneutral auftreten. Deshalb dürfen religiöse Symbole dort nicht von Amts wegen angebracht werden. Wo möglich sollen bereits existierende religiöse Symbole aus staatlichen Einrichtungen entfernt werden. Individuelle Religionsausübung von Beamten oder staatlichen Angestellten (etwa tageszeitgebundene Gebete oder das Tragen von religiösen Symbolen am Körper) ist, im Sinne der Religionsfreiheit, auch in staatlichen Einrichtungen zu ermöglichen.
Religion und Unterricht
Staatlicher Unterricht muss den Schülern die Möglichkeit geben, einen eigenen Zugang zu den ethischen Grundlagen einer humanen Gesellschaft zu finden. Das kann auch ein religiöser Zugang sein. Im Mittelpunkt muss aber die gemeinsame Auseinandersetzung mit den Weltanschauungen, Glaubensrichtungen und Werten unserer Gesellschaft stehen, um gegenseitiges Wissen und Verständnis zu fördern und religiöse Toleranz in der Gesellschaft zu verankern. Die PIRATEN Thüringen setzen sich hierbei für einen gemeinsamen und für religiöse sowie nicht-religiöse Schüler verbindlichen Ethik-Unterricht ein, der nicht in Wahlkonkurrenz zum Religionsunterricht steht. Soweit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Aufgaben im Bildungs- und Sozialbereich übernehmen, sollen für sie die gleichen Regelungen gelten wie für weltanschaulich neutrale Einrichtungen.
Religion und Rechtsstaat
Kirchen und Glaubensgemeinschaften sind Bestandteil der Rechtsordnung. Sie haben staatliche Gesetzgebung, insbesondere auch zu den Grundsätzen der Gleichberechtigung und Gleichachtung aller Menschen, zu beachten. Auch die allgemeinen gesetzlichen Regeln der Koalitionsfreiheit und der Mitbestimmung sind in vollem Umfang einzuhalten.
Neuregelung des Tanzverbotes
Gemäß § 6 des Thüringer Feiertagsgesetzes ist es an den sogenannten „stillen Tagen“ verboten, musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art, in Gaststätten und Nebenräumen mit Schankbetrieb, anzubieten. Es ist auch verboten, öffentliche sportliche Veranstaltungen und alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würde des Tages, der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen, durchzuführen. Zu diesen stillen Feiertagen gehören Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag und Heiligabend. Die PIRATEN Thüringen fordern, diese nicht mehr zeitgemäßen Beschränkungen, unter Beachtung der gegenseitigen Rücksichtnahme, neu zu regeln.