Pressemeldung

Thüringen spart sich die Bildung Teil 6: Eine Schnüffelsoftware zur Überwachung der Lehrer

Die PIRATEN Thüringen verurteilen das Vorhaben der Bundesländer scharf, dass per Vertrag die Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG  Musikedition und verschiedene Verlage Lehrer und Schüler per Schnüffelsoftware überwachen dürfen.

Diese sogenannte „Plagiatssoftware“ soll ab kommendem Jahr auch an Thüringer Schulen zum Einsatz kommen. Damit sollen digitale Kopien von Schulbüchern und Arbeitsheften auf den Computern aufgespürt werden.

Bernd Schreiner, Vorsitzender der PIRATEN Thüringen, meint dazu: »Nach dem enttarnten Bundestrojaner und der Erhebung von Gebühren für das Singen von Liedern in den Kindergärten, zeigt das aktuelle Vorhaben erneut, dass die herrschenden Politiker nicht zum Wohle des Volkes oder der Allgemeinheit agieren. Wir PIRATEN verurteilen den Versuch, das per Vertrag die Installation von Schnüffelsoftware an Schulen erlaubt werden soll. Anstatt eine für die Schulen einfache und rechtlich sichere Regelung zur Vergütung der für den Unterrichtsbetrieb notwendigen Lehrmittel zu vereinbaren, wird einseitig dem  Profitinteresse der Rechteinhaber nachgegeben.«

Dazu ergänzt Peter Städter, Lehrer in Erfurt und stellvertretender Vorsitzender der PIRATEN Thüringen: »Nachdem die Schulen durch Einsparmaßnahmen, auch bedingt durch die gesenkten Kommunalumlagen, nicht in ausreichendem Umfang Lehrmittel anschaffen können, sollen nun die Lehrer kriminalisiert werden. Dass hierzu eine Überwachungssoftware an die Schulen kommen soll, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.«

Fragwürdig ist auch inwieweit durch den Vertrag das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität eigengenutzter informationstechnischer Systeme verletzt wird. Nicht nur die Rechner der Schulen sind davon betroffen, sondern ebenso die privaten Rechner der Lehrkräfte.

Auch  räumen sich die Verlage ein großzügiges Sonderkündigungsrecht ein, sofern ihren Forderungen nicht oder in nicht ausreichender Form nachgekommen wird. Für diesen Fall „verpflichten sich die Länder und die Zentralstelle Fotokopieren an Schulen zur umgehenden Aufnahme von  Verhandlungen über einen Anschlussvertrag.“

Der Vertrag ist somit ein weiteres Glied in der Kette verfassungs- und datenschutzrechtlich fragwürdiger Vorhaben zum Nachteil der Bürger.

Quelle des Vertrages: http://netzpolitik.org/wp-upload/20110615gesamtvertragtext.pdf