Pressemeldung

Klage in Karlsruhe: Staatliche Parteienfinanzierung benachteiligt kleine Parteien

Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland

Die Piratenpartei hat gestern beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die 2011 beschlossene Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht. Bereits die alten Regelungen des Parteiengesetzes waren umstritten, da sie kleine und unterfinanzierte Parteien benachteiligten. Die Ungleichbehandlung großer und kleiner Parteien wird mit den neuen Regelungen noch weiter verschärft. Nach Ansicht der Piraten stehen diese im klaren Widerspruch zu dem im Parteiengesetz verankerten Grundsatz, Parteien gemessen an ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu fördern.

»Man könnte meinen, dass eine Partei mit hohem Wahlerfolg auch ein Anrecht auf einen hohen Zuschuss hat. Doch auch wenn ihr nach Zahl der Wählerstimmen und Spendenhöhe mehr zustehen würde, wird der Zuschuss seit eh und je auf die Höhe der Eigeneinnahmen der Partei gekürzt. Nach den Neuregelungen wird einer kleinen Partei nun sogar noch Geld über die Höhe der Eigenfinanzierung hinaus gestrichen«, so Bernd Schlömer, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

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