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PIRATEN unterstützen Forderung nach anonymer Internetnutzung

Die PIRATEN Thüringen unterstützen die Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gegenüber dem Deutschen IPv6-Rat [1] nach einer anonymen Internetnutzung.[2]

Durch die Einführung des Internet Protokoll Version 6 (IPv6) ist es möglich, jedem Gerät eine gerätespezifische IP-Adresse zuzuweisen, wodurch dieses ständig identifizierbar ist.
Dadurch ist es möglich ein Surfprofil im gesamten Internet zu erstellen und den Nutzer immer zu identifizieren. Damit geht jede Anonymität im Internet verloren.

Was sind IPv6-Adressen?

Die bisherigen IP-Adressen (IPv4) werden als eine Gruppe von vier Zahlen geschrieben, die mittels Punkt voneinander getrennt werden. Die Zahlen können dabei Werte von 0 bis 255 annehmen. 0.0.0.0 ist die „kleinste“ IP-Adresse und 255.255.255.255 die „größte“ Adresse.
Es ergibt sich daraus die maximal möglichen Anzahl nutzbarer IP-Adressen von 2^32, also rund vier Milliarden.

Seit längerem nutzen immer mehr technische Geräte (Rechner, aber auch z.B. Mobiltelefone) das Internet und die damit verknüpften IP-Adressen, als die dafür benötigten Adressen zur Verfügung stehen. Nur über einem technischen Aufwand, nämlich der Netzwerkadressübersetzung (engl. Network address translation bzw. NAT).
Dies ist der Grund, warum auch eine Zwangstrennung spätesten nach vierundzwanzig Stunden z.B. bei DSL-Anbietern erfolgt. Dies bietet aus der Sicht des Datenschutzes große Vorteile, die immer mehr an Bedeutung gewinnen. Eine Profilerstellung der Internetnutzung ist nur mit zusätzlichem Aufwand möglich.

Mit dem Sprung von IPv4 auf IPv6 vergrößert sich die theoretische Zahl der Geräte im Internet auf 2^128 (dies entspricht einer Zahl mit 38 Nullen). Dargestellt werden diese wie bereits im Standard 1998 durch die IETF festgelegt, durch acht Gruppen von bis zu vierstelligen Zahlen in hexadezimaler Schreibweise. Diese Blöcke sind durch Doppelpunkte von einander getrennt.
Beispiel: abcd:9876:5432:1098:7654:3210:efgh:ijkl

Die Netzwerkadressübersetzung wäre technisch also nicht mehr notwendig. Dies geht jedoch einher mit dem Verlust der „Privatsphäre“ im Internet.

Dieses Problem wurde den Entwicklern von IPv6 schnell bewusst. Aus diesem Grunde wurden die IPv6 Privacy Extensions entwickelt.
Diese Erweiterung verändert einen Teil der IPv6 Adresse alle 10 Minuten, wodurch Geräte nicht mehr eindeutig identifiziert werden können.

Bei Anwendung droht Garantieverlust

Leider sind unter vielen Betriebssystemen die Privacy Extensions standardmäßig nicht aktiviert. Auf manchen Geräten muss diese Erweiterung erst freigeschaltet werden. Ein damit verbundener möglicher Garantieverlust muss seitens der Kunden in Kauf genommen werden.[3] Letzteres trifft vor allem auf mobile Geräte wie iPhones oder Android-Telefone zu.[3] Wie man Privacy Extensions aktiviert wird hier erklärt. [3]

An dieser Stelle sind Betriebssystemhersteller und Distributoren gefragt, dass in der Netzwerkkonfiguration für Clients standardmäßig die IPv6 Privacy Extensions aktiviert sind.

[1] http://www.ipv6council.de/
[2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesdatenschuetzer-diskutiert-mit-IPv6-Rat-ueber-anonyme-Internetnutzung-1473609.html
[3] http://www.heise.de/netze/artikel/IPv6-Privacy-Extensions-einschalten-1204783.html