Der heutige 12. Welttag des geistigen Eigentums geht auf eine Initiative der UNESCO aus dem Jahr 2000 zurück. In das Blickfeld der Öffentlichkeit in Deutschland ist dieser Tag erst getreten, als die Musikindustrie im Jahr 2008 einen offenen Brief [1] an die Bundeskanzlerin Merkel schrieb.
Doch was ist geistiges Eigentum?
Meist wird bei dem geistigen Eigentum in materielle und immaterielle Güter unterschieden. Jedoch ist es heute viel komplizierter, denn neben dem Urheber- und Patentrecht gibt es Verwertungsrechte, Geschmacksmuster, Markenrechte und viele andere Rechtsvorschriften, die letztendlich Ideen schützen sollen.
Diese Ideen sind die Innovationskraft von zukünftiger Entwicklung. Eine Vielzahl von Innovationen sind keine grundsätzlich neuen Ideen, sondern beziehen sich regelmäßig auf bereits Existierende und auch dazu gibt es Prinzipien, speziell die Nachahmungsfreiheit.
Geistiges Eigentum im Zeitalter der Digitalisierung
Einen Unterschied muss auch in der Verwendung und Nutzung von Ideen sowie Produkten gemacht werden, denn besonders immaterielle Güter lassen sich nicht nur einfach vervielfältigen, sondern auch gewerblich oder privat nutzen. Dies betrifft insbesondere die Musikindustrie, welche das Recht auf private Kopie im digitalen Zeitalter ignoriert und zu finanziellem Interesse nutzen will, um damit die althergebrachte Nutzung von Kopien versucht zu kriminalisieren.
Völlig ausgeblendet wird dabei, dass bereits bei dem Erwerb von digitalen Datenträger und bei Vervielfältigungsgeräten mit z.B. der Pauschalabgabe [2], das Recht auf Erstellen einer Privatkopie mitbezahlt ist.
Die Kopie als Triebkraft der Verbreitung und Innovation
Das Anfertigen von Kopien ist bis weit über das Mittelalter hinaus zu beobachten. Die ältere Generation kennt dies noch aus den 1970igern, als mit der Einführung der Kompaktkassette die Musiktitel der eigenen Schallplatte auf die Kompaktkassette kopiert wurden.
Dies war unter den Jugendlichen der Hauptverbreitungsweg von Musik, denn die Wenigsten konnten sich die gekauften Tonträger leisten. Doch nur durch das Kopieren wurde es möglich, die Werke, umfänglich zu nutzen und das half der Verbreitung ungemein. Sobald man auf diese Art dann auf Bands aufmerksam wurde, die man nicht nur „mal hört“, sondern die einem wirklich zusagten, wollte man den Originaltonträger, denn Booklet, Cover oder einfach der Sammeltrieb, der in uns steckt, lies uns sparen, bis wir uns die begehrte Scheibe leisten konnten.
Die Position der Piraten zum geistigen Eigentum
Die PIRATEN fordern daher den Erhalt und Ausbau des Rechtes auf Privatkopien und ein Ende der Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern. Durch den einseitigen Druck der Musikindustrie ist das Urheberrecht massiv zu Gunsten der Verwerter verschärft worden. Dies hat dazu geführt, dass große Bevölkerungsteile kriminalisiert wurden. Im Moment sind Werke von Künstlern siebzig Jahre nach deren Tod urheberrechtlich geschützt. Dies hat nichts mehr mit dem ursprünglichen Sinn des Urheberrechts zu tun, sondern führt zu einer einseitigen, künstlichen Verknappung des Angebots an Wissen. Dadurch profitiert die Verwerterindustrie (nicht die Künstler) auf Kosten der Bürger. Daher fordern die PIRATEN eine Verkürzung der Schutzfristen von urheberrechtlich geschützten Werken – im Gegenzug soll Kultur vielfältiger gefördert werden. Auch sollen verbraucherfeindliche Behinderungen der Kopierbarkeit, wie sie durch digitale Rechteverwaltung entstehen, abgeschafft werden.
[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Offener-Brief-Bundeskanzlerin-soll-Kuenstlerrechte-schuetzen-202865.html
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe
Bild: Joshua Gajownik for opensource.com
Der heutige 12. Welttag des geistigen Eigentums geht auf eine Initiative der UNESCO aus dem Jahr 2000 zurück. In das Blickfeld der Öffentlichkeit in Deutschland ist dieser Tag erst getreten, als die Musikindustrie im Jahr 2008 einen offenen Brief [1] an die Bundeskanzlerin Merkel schrieb.
Doch was ist geistiges Eigentum?
Meist wird bei dem geistigen Eigentum in materielle und immaterielle Güter unterschieden. Jedoch ist es heute viel komplizierter, denn neben dem Urheber- und Patentrecht gibt es Verwertungsrechte, Geschmacksmuster, Markenrechte und viele andere Rechtsvorschriften, die letztendlich Ideen schützen sollen.
Diese Ideen sind die Innovationskraft von zukünftiger Entwicklung. Eine Vielzahl von Innovationen sind keine grundsätzlich neuen Ideen, sondern beziehen sich regelmäßig auf bereits Existierende und auch dazu gibt es Prinzipien, speziell die Nachahmungsfreiheit.
Geistiges Eigentum im Zeitalter der Digitalisierung
Einen Unterschied muss auch in der Verwendung und Nutzung von Ideen sowie Produkten gemacht werden, denn besonders immaterielle Güter lassen sich nicht nur einfach vervielfältigen, sondern auch gewerblich oder privat nutzen. Dies betrifft insbesondere die Musikindustrie, welche das Recht auf private Kopie im digitalen Zeitalter ignoriert und zu finanziellem Interesse nutzen will, um damit die althergebrachte Nutzung von Kopien versucht zu kriminalisieren.
Völlig ausgeblendet wird dabei, dass bereits bei dem Erwerb von digitalen Datenträger und bei Vervielfältigungsgeräten mit z.B. der Pauschalabgabe [2], das Recht auf Erstellen einer Privatkopie mitbezahlt ist.
Die Kopie als Triebkraft der Verbreitung und Innovation
Das Anfertigen von Kopien ist bis weit über das Mittelalter hinaus zu beobachten. Die ältere Generation kennt dies noch aus den 1970igern, als mit der Einführung der Kompaktkassette die Musiktitel der eigenen Schallplatte auf die Kompaktkassette kopiert wurden.
Dies war unter den Jugendlichen der Hauptverbreitungsweg von Musik, denn die Wenigsten konnten sich die gekauften Tonträger leisten. Doch nur durch das Kopieren wurde es möglich, die Werke, umfänglich zu nutzen und das half der Verbreitung ungemein. Sobald man auf diese Art dann auf Bands aufmerksam wurde, die man nicht nur „mal hört“, sondern die einem wirklich zusagten, wollte man den Originaltonträger, denn Booklet, Cover oder einfach der Sammeltrieb, der in uns steckt, lies uns sparen, bis wir uns die begehrte Scheibe leisten konnten.
Die Position der Piraten zum geistigen Eigentum
Die PIRATEN fordern daher den Erhalt und Ausbau des Rechtes auf Privatkopien und ein Ende der Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern. Durch den einseitigen Druck der Musikindustrie ist das Urheberrecht massiv zu Gunsten der Verwerter verschärft worden. Dies hat dazu geführt, dass große Bevölkerungsteile kriminalisiert wurden. Im Moment sind Werke von Künstlern siebzig Jahre nach deren Tod urheberrechtlich geschützt. Dies hat nichts mehr mit dem ursprünglichen Sinn des Urheberrechts zu tun, sondern führt zu einer einseitigen, künstlichen Verknappung des Angebots an Wissen. Dadurch profitiert die Verwerterindustrie (nicht die Künstler) auf Kosten der Bürger. Daher fordern die PIRATEN eine Verkürzung der Schutzfristen von urheberrechtlich geschützten Werken – im Gegenzug soll Kultur vielfältiger gefördert werden. Auch sollen verbraucherfeindliche Behinderungen der Kopierbarkeit, wie sie durch digitale Rechteverwaltung entstehen, abgeschafft werden.
[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Offener-Brief-Bundeskanzlerin-soll-Kuenstlerrechte-schuetzen-202865.html
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe
Bild: Joshua Gajownik for opensource.com