Anlässlich der Veröffentlichung erster Ergebnisse des Zensus 2011 am Freitag, dem 31. Mai 2013, weisen die PIRATEN Thüringen noch einmal auf ihre Kritik am Umfang der erfolgten Datensammlung hin.
Dazu Manfred Schubert, Direktkandidat der PIRATEN für Erfurt und Weimar zur Bundestagswahl: »Das grundsätzliche Vorhaben, nämlich verlässliche Daten über die Bevölkerungszahlen zu erheben, ist erst einmal sinnvoll. Hier wurden jedoch im Übermaß Daten zusammengetragen. Dies war im Rahmen der Intention des Zensus nicht notwendig und stellt eine Gefahr für die Privatsphäre der Bürger dar.«
Anlass der Datenerhebung war eine Vorgabe der Europäischen Union, um eine vergleichbare und verlässliche Grundlage für Auszahlungen u.a. aus dem EU-Strukturfonds zu schaffen. Die Bestimmungen des deutschen Zensusgesetzes gehen jedoch weit über die Vorgaben der EU hinaus. Beispielsweise wurden sehr differenzierte Angaben zur Religionszugehörigkeit, insbesondere bei Muslimen, abgefragt. Durch die große Anzahl an Informationen sind die erstellten Personenprofile nicht anonym. Die PIRATEN warnen vor dem großen Missbrauchspotenzial derartiger Datensammlungen.
Bereits vor Beginn der Volkszählung im Jahr 2011 kritisierte die Piratenpartei das Zensusgesetz als verfassungswidrig, da eine Zwangsbefragung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt [1]. Darüber hinaus stellt die Zusammenführung von Daten verschiedener Behörden wie Meldeämtern und der Agentur für Arbeit eine Zweckentfremdung dar.
Quellen:
[1] http://wiki.piraten-thueringen.de/Zensus2011
Dazu Manfred Schubert, Direktkandidat der PIRATEN für Erfurt und Weimar zur Bundestagswahl: »Das grundsätzliche Vorhaben, nämlich verlässliche Daten über die Bevölkerungszahlen zu erheben, ist erst einmal sinnvoll. Hier wurden jedoch im Übermaß Daten zusammengetragen. Dies war im Rahmen der Intention des Zensus nicht notwendig und stellt eine Gefahr für die Privatsphäre der Bürger dar.«
Anlass der Datenerhebung war eine Vorgabe der Europäischen Union, um eine vergleichbare und verlässliche Grundlage für Auszahlungen u.a. aus dem EU-Strukturfonds zu schaffen. Die Bestimmungen des deutschen Zensusgesetzes gehen jedoch weit über die Vorgaben der EU hinaus. Beispielsweise wurden sehr differenzierte Angaben zur Religionszugehörigkeit, insbesondere bei Muslimen, abgefragt. Durch die große Anzahl an Informationen sind die erstellten Personenprofile nicht anonym. Die PIRATEN warnen vor dem großen Missbrauchspotenzial derartiger Datensammlungen.
Bereits vor Beginn der Volkszählung im Jahr 2011 kritisierte die Piratenpartei das Zensusgesetz als verfassungswidrig, da eine Zwangsbefragung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt [1]. Darüber hinaus stellt die Zusammenführung von Daten verschiedener Behörden wie Meldeämtern und der Agentur für Arbeit eine Zweckentfremdung dar.
Quellen:
[1] http://wiki.piraten-thueringen.de/Zensus2011