Die PIRATEN Thüringen haben auf ihrem 2. Landesparteitag 2013 am Sonntag, dem 23. Juni, ein Antragsrecht für alle natürlichen Personen [1] beschlossen und bauen damit ihr Konzept der „Mitmachpartei“ weiter aus. Wilm Schumacher, Vorsitzender der PIRATEN Thüringen, kommentiert das: »Die Piraten wollen die Hürden für politische Partizipation so niedrig wir möglich ansetzen. Parteimitgliedschaft war nie Voraussetzung für Mitarbeit bei den Piraten. Nun kann auch jeder an den Landesparteitag, das höchste Gremium der PIRATEN Thüringen, mit Anträgen herantreten.«
In einer weiteren Entscheidung des Parteitags sprachen sich die Parteimitglieder knapp gegen eine gesetzlich vorgeschriebene geschlechterspezifische Beschäftigungsquote [2] aus. Die PIRATEN Thüringen setzen sich gegen jede Form von Geschlechterdiskriminierung ein, halten aber die Quote für eine ungeeignete Maßnahme zum Erreichen dieses Ziels.
In einer weiteren Entscheidung des Parteitags sprachen sich die Parteimitglieder knapp gegen eine gesetzlich vorgeschriebene geschlechterspezifische Beschäftigungsquote [2] aus. Die PIRATEN Thüringen setzen sich gegen jede Form von Geschlechterdiskriminierung ein, halten aber die Quote für eine ungeeignete Maßnahme zum Erreichen dieses Ziels.
Quellen:
[1] http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:Landesparteitag_2013.2/Antragsportal/Satzungs%C3%A4nderungsantrag_-_011
[2] http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:Landesparteitag_2013.2/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_003