Die Regierungskoalition enttäuscht uns schon wieder auf ganzer Linie.
Die schwarz-rote Regierung verpflichtete sie sich im Koalitionsvertrag zu einem seit Jahren überfälligen Reform der Eingliederungshilfe. Das geplante Bundesteilhabegesetz war das zentrale behindertenpolitische Projekt der großen Koalition.
Ziel des Bundesteilhabegesetz war Menschen, die aufgrund einer Behinderung nur eine eingeschränkte Möglichkeiten haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden.
Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Dabei soll die Einführung eines Bundesteilhabegeldes geprüft werden. Diesen Auftrag beabsichtigt die Bundesregierung mit einem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen umzusetzen.
Jetzt steht die Gesetzesreform vor dem Aus, bevor sie überhaupt begonnen hat.
David Gothe, Pirat aus Nordhausen: »Ich benötige aufgrund einer schweren Muskelerkrankung ca. 180 Stunden im Monat an persönlicher Assistenz (Freizeit/Ehrenamt), die über ein sogenanntes Persönliches Budget finanziert werden sollten, um meine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Die zuständige Behörde das Landratsamt Nordhausen ist jedoch der Auffassung, dass mit 1 Stunde täglich bzw. 30 Stunden im Monat meine Bedarfe an Teilhabe an der Gemeinschaft mehr als ausreichend gedeckt sind. Vergleichsweise bekomme ich damit nicht mehr als ein Gefängnisinsasse in Deutschland an Zeit zur Freizeitgestaltung (Hofgang) zugesprochen! Konkret bedeutet dies, dass ich meine bisher bewilligten Leistungen z.B. bereits nach einem Discobesuch und einer Fahrt nach Erfurt, im Rahmen meines freiwilligen Engagements im Bereich der Inklusionsförderung (z.B. ehrenamtliche Beratung, Parteitreffen), zum Großteil aufbrauche.
Weiterer Streitpunkt mit der Behörde hier ist der zu zahlende Stundenlohn. Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, trotz dessen hält dass Landratsamt Nordhausen als staatliche Behörde es nicht einmal für nötig, wenigstens den geltenden Mindestlohn einzuhalten! Es werden mir weiterhin nur sittenwidrige 8 Euro brutto pro Stunde für meine Assistenten gezahlt, diese musste ich erst gerichtlich (Mai 2013) durchsetzen. Ansonsten würde ich noch heute bei einem absoluten Hungerlohn von 6-7 Euro die Stunde für meine Assistenten verharren.
Es ist ein Armutszeugnis für die Stadt Nordhausen sowie auch in anderen Thüringer Landkreisen, wo die gleichen diskriminierenden und exklusionsfördernden Zustände herrschen, was uns widerspiegelt, dass kein ernst gemeinter politischer Wille für Inklusion besteht und damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Im Artikel 3 des Grundgesetzes steht der Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“: Das Bundesverfassungsgericht gab hierzu im letzten Jahr glasklare Handlungsanweisung: „Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nichtbehinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen.“
Menschen mit hohem Assistenzbedarf, so wie ich, dürfen sich so etwas nicht gefallen lassen, dass Sozialämter versuchen sie durch massive Unterfinanzierung ihrer benötigten Assistenz quasi auszuhungern.«
Am Mittwoch soll in der Sitzung des Bundeskabinetts ein Nachtragshaushalt beschlossen werden, der dass Vorhaben zum Scheitern verurteilt. Als Anreize für die Kommunen sollten deren Sozialhaushalte im Rahmen dessen im Umfang von 5 Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden.
Die Koalition macht dem nun einen gewaltigen Strich durch die Rechnung und damit einen großen Rückschritt Sachen Behindertenpolitik. Die Regierung hat sich laut Informationen nun darauf verständigt, die Kommunen an anderer Stelle zu entlasten. Dem Gesetzesvorhaben wird nun der Geldhahn abgedreht und damit der entscheidende Motor für eine Einigung zwischen Bund und Ländern.
Das Gesetzgebungsverfahren soll zwar nach Aussagen des Sozialministeriums weiter fortgesetzt werden, aber eine wirksame Reform der Eingliederungshilfe und ein damit verbundenes modernes Teilhaberecht für Menschen mit Behinderung rückt damit wieder in weite Ferne.
Markus Walloschek, Pirat und Behinderten Beirat in Erfurt ergänzt: »Der Zweck der UN-Behindertenrechtskonventionen ist jedem Menschen mit Behinderung die vollen und gleichberechtigten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen. Das muss für unsere Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein und darf nicht am Geld scheitern.«
Quellen:
– http://nordhausen.thueringer-allgemeine.de/web/nordhausen/startseite/detail/-/specific/Rollstuhlfahrer-fuehlt-sich-von-Landkreis-Nordhausen-ausgegrenzt-1908096827
– http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/31326/Bruch-des-Koalitionsvertrages.htm
Die Regierungskoalition enttäuscht uns schon wieder auf ganzer Linie.
Die schwarz-rote Regierung verpflichtete sie sich im Koalitionsvertrag zu einem seit Jahren überfälligen Reform der Eingliederungshilfe. Das geplante Bundesteilhabegesetz war das zentrale behindertenpolitische Projekt der großen Koalition.
Ziel des Bundesteilhabegesetz war Menschen, die aufgrund einer Behinderung nur eine eingeschränkte Möglichkeiten haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden.
Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Dabei soll die Einführung eines Bundesteilhabegeldes geprüft werden. Diesen Auftrag beabsichtigt die Bundesregierung mit einem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen umzusetzen.
Jetzt steht die Gesetzesreform vor dem Aus, bevor sie überhaupt begonnen hat.
David Gothe, Pirat aus Nordhausen: »Ich benötige aufgrund einer schweren Muskelerkrankung ca. 180 Stunden im Monat an persönlicher Assistenz (Freizeit/Ehrenamt), die über ein sogenanntes Persönliches Budget finanziert werden sollten, um meine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Die zuständige Behörde das Landratsamt Nordhausen ist jedoch der Auffassung, dass mit 1 Stunde täglich bzw. 30 Stunden im Monat meine Bedarfe an Teilhabe an der Gemeinschaft mehr als ausreichend gedeckt sind. Vergleichsweise bekomme ich damit nicht mehr als ein Gefängnisinsasse in Deutschland an Zeit zur Freizeitgestaltung (Hofgang) zugesprochen! Konkret bedeutet dies, dass ich meine bisher bewilligten Leistungen z.B. bereits nach einem Discobesuch und einer Fahrt nach Erfurt, im Rahmen meines freiwilligen Engagements im Bereich der Inklusionsförderung (z.B. ehrenamtliche Beratung, Parteitreffen), zum Großteil aufbrauche.
Weiterer Streitpunkt mit der Behörde hier ist der zu zahlende Stundenlohn. Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, trotz dessen hält dass Landratsamt Nordhausen als staatliche Behörde es nicht einmal für nötig, wenigstens den geltenden Mindestlohn einzuhalten! Es werden mir weiterhin nur sittenwidrige 8 Euro brutto pro Stunde für meine Assistenten gezahlt, diese musste ich erst gerichtlich (Mai 2013) durchsetzen. Ansonsten würde ich noch heute bei einem absoluten Hungerlohn von 6-7 Euro die Stunde für meine Assistenten verharren.
Es ist ein Armutszeugnis für die Stadt Nordhausen sowie auch in anderen Thüringer Landkreisen, wo die gleichen diskriminierenden und exklusionsfördernden Zustände herrschen, was uns widerspiegelt, dass kein ernst gemeinter politischer Wille für Inklusion besteht und damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Im Artikel 3 des Grundgesetzes steht der Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“: Das Bundesverfassungsgericht gab hierzu im letzten Jahr glasklare Handlungsanweisung: „Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nichtbehinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen.“
Menschen mit hohem Assistenzbedarf, so wie ich, dürfen sich so etwas nicht gefallen lassen, dass Sozialämter versuchen sie durch massive Unterfinanzierung ihrer benötigten Assistenz quasi auszuhungern.«
Am Mittwoch soll in der Sitzung des Bundeskabinetts ein Nachtragshaushalt beschlossen werden, der dass Vorhaben zum Scheitern verurteilt. Als Anreize für die Kommunen sollten deren Sozialhaushalte im Rahmen dessen im Umfang von 5 Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden.
Die Koalition macht dem nun einen gewaltigen Strich durch die Rechnung und damit einen großen Rückschritt Sachen Behindertenpolitik. Die Regierung hat sich laut Informationen nun darauf verständigt, die Kommunen an anderer Stelle zu entlasten. Dem Gesetzesvorhaben wird nun der Geldhahn abgedreht und damit der entscheidende Motor für eine Einigung zwischen Bund und Ländern.
Das Gesetzgebungsverfahren soll zwar nach Aussagen des Sozialministeriums weiter fortgesetzt werden, aber eine wirksame Reform der Eingliederungshilfe und ein damit verbundenes modernes Teilhaberecht für Menschen mit Behinderung rückt damit wieder in weite Ferne.
Markus Walloschek, Pirat und Behinderten Beirat in Erfurt ergänzt: »Der Zweck der UN-Behindertenrechtskonventionen ist jedem Menschen mit Behinderung die vollen und gleichberechtigten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen. Das muss für unsere Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein und darf nicht am Geld scheitern.«
Quellen:
– http://nordhausen.thueringer-allgemeine.de/web/nordhausen/startseite/detail/-/specific/Rollstuhlfahrer-fuehlt-sich-von-Landkreis-Nordhausen-ausgegrenzt-1908096827
– http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/31326/Bruch-des-Koalitionsvertrages.htm