Abschaffung der Störerhaftung in WLAN-Netzen – Wolf im Schafspelz
Am Freitag, den 19. Oktober, stand im Thüringer Landtag das Thema „Abschaffung der Störerhaftung in WLAN-Netzen“ auf der Tagesordnung. Der Brisanz dieses Themas war man sich offenbar bewusst: Neben einem Antrag der LINKEN [1] und einem der Grünen brachte auch die Landesregierung einen eigenen Antrag ein. [2]
Das gemeinsame Ziel – mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen – wurde von allen betont. Jedoch unterschieden sich die Anträge im Detail. In der Abstimmung wurde wenig überraschend der Antrag der Landesregierung angenommen, welche sich nun einer entsprechenden Initiative im Bundesrat anschließen will.
»Die Landesregierung – allen voran die CDU – macht hier deutlich, wo ihre Prioritäten liegen: Statt Bürgern möglichst einen einfachen und günstigen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, müssen WLAN-Anbieter zum Selbstschutz technische Maßnahmen einsetzen, die eine unbefugte Drittnutzung einschränken. Nutzerdaten sollen durch die Anbieter gespeichert werden, da sich die Behörden dadurch eine bessere Verfolgung von Straftaten versprechen.« so Andreas Kaßbohm, Direktkandidat im Wahlkreis 192 (Gotha – Ilm-Kreis). »Dies ist eine Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür.«
Dabei widerspricht dies klar der grundgesetzlichen Unschuldsvermutung. Auch ist aus polizeilichen Statistiken keine Notwendigkeit solcher Online-Überwachung erkennbar.
Sogar das Bundesverfassungsgericht hält eine Vorratsdatenspeicherung für nicht angemessen. [3]
Die Digitale Gesellschaft e.V. nannte den Entschließungsantrag im Bundesrat zum Thema „Störerhaftung für WLAN-Betreiber“ widersprüchlich und halbherzig. Dieser sei »zwar gut gemeint, aber inhaltlich falsch und könnte das Gegenteil von dem bedeuten, was er erreichen will.« [4]
In der Debatte im Thüringer Landtag brachte Dr. Mario Voigt (CDU) das Beispiel, dass jemand in einem Erfurter Hotel Bombenbauanleitungen hochladen könnte und der Täter nicht ermittelbar sei. Frau Katharina König (Die Linke) erwiderte, dass man keinen WLAN-Zugang braucht, um etwas anonym ins Internet zu stellen und nannte dabei das Beispiel „Tor“. [5]
»Grundsätzlich halten wir die Abschaffung der Störerhaftung in WLAN-Netzen, wie im Antrag der LINKEN gefordert, für richtig. Dabei sollte aber niemand zu einer Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden«, ergänzt Kaßbohm.
Abschaffung der Störerhaftung in WLAN-Netzen – Wolf im Schafspelz
Am Freitag, den 19. Oktober, stand im Thüringer Landtag das Thema „Abschaffung der Störerhaftung in WLAN-Netzen“ auf der Tagesordnung. Der Brisanz dieses Themas war man sich offenbar bewusst: Neben einem Antrag der LINKEN [1] und einem der Grünen brachte auch die Landesregierung einen eigenen Antrag ein. [2]
Das gemeinsame Ziel – mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen – wurde von allen betont. Jedoch unterschieden sich die Anträge im Detail. In der Abstimmung wurde wenig überraschend der Antrag der Landesregierung angenommen, welche sich nun einer entsprechenden Initiative im Bundesrat anschließen will.
»Die Landesregierung – allen voran die CDU – macht hier deutlich, wo ihre Prioritäten liegen: Statt Bürgern möglichst einen einfachen und günstigen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, müssen WLAN-Anbieter zum Selbstschutz technische Maßnahmen einsetzen, die eine unbefugte Drittnutzung einschränken. Nutzerdaten sollen durch die Anbieter gespeichert werden, da sich die Behörden dadurch eine bessere Verfolgung von Straftaten versprechen.« so Andreas Kaßbohm, Direktkandidat im Wahlkreis 192 (Gotha – Ilm-Kreis). »Dies ist eine Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür.«
Dabei widerspricht dies klar der grundgesetzlichen Unschuldsvermutung. Auch ist aus polizeilichen Statistiken keine Notwendigkeit solcher Online-Überwachung erkennbar.
Sogar das Bundesverfassungsgericht hält eine Vorratsdatenspeicherung für nicht angemessen. [3]
Die Digitale Gesellschaft e.V. nannte den Entschließungsantrag im Bundesrat zum Thema „Störerhaftung für WLAN-Betreiber“ widersprüchlich und halbherzig. Dieser sei »zwar gut gemeint, aber inhaltlich falsch und könnte das Gegenteil von dem bedeuten, was er erreichen will.« [4]
In der Debatte im Thüringer Landtag brachte Dr. Mario Voigt (CDU) das Beispiel, dass jemand in einem Erfurter Hotel Bombenbauanleitungen hochladen könnte und der Täter nicht ermittelbar sei. Frau Katharina König (Die Linke) erwiderte, dass man keinen WLAN-Zugang braucht, um etwas anonym ins Internet zu stellen und nannte dabei das Beispiel „Tor“. [5]
»Grundsätzlich halten wir die Abschaffung der Störerhaftung in WLAN-Netzen, wie im Antrag der LINKEN gefordert, für richtig. Dabei sollte aber niemand zu einer Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden«, ergänzt Kaßbohm.