Nachdem der EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in seinem heute vorgelegten Gutachten darauf verwies, dass die Vorratsdatenspeicherung ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Menschen sei, und sie in „vollem Umfang unvereinbar“ mit mehreren Artikeln der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nannte, verwundert es die PIRATEN Thüringen stark, dass eine Speicherfrist von 12 Monaten dennoch erlaubt sein könnte.
Dazu Bernd Schreiner, Vorsitzender der PIRATEN Thüringen:
»Wir brauchen endlich ein klares Bekenntnis zu der digitalen Unversehrheit der Privatsphäre! Eine demokratisch-freiheitliche Gesellschaftsordnung muss sicher stellen, dass ein freier und unkontrollierter Meinungsaustausch aller Bürger gewährleistet ist. Keinesfalls dürfen verdachtsunabhänig oder ohne richterliche Kontrolle Kommunikationsdaten erfasst, gespeichert oder ausgewertet werden und damit die Unschuldsvermutung ausgehebelt werden!
Die 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte und damit gestoppte Vorratsdatenspeicherung darf keinesfalls wieder eingeführt werden. Diese war Grund für Viele, politisch aktiv zu werden.
In Zeiten, in denen immer mehr Kommunikation auch im Internet stattfindet, müssen wir einen grundlegend anderen Umgang mit Daten, besonders den Kommunikationsdaten gesetzlich festschreiben. Gerade die letzten Monate zeigen durch die Überwachungsskandale den dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich eines digitalen Briefgeheimnisses auf. Weder staatliche Stellen noch wirtschaftliche Organisationen dürfen Daten über den eigentlichen Zweck ohne das explizite Einverständnis hinaus nutzen, denn sonst werden wir in einer digital vernetzten Welt zu digitalen Leibeigenen.«
Quellen:
[1] http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-12/vorratsdaten-eu-generalanwalt
Nachdem der EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in seinem heute vorgelegten Gutachten darauf verwies, dass die Vorratsdatenspeicherung ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Menschen sei, und sie in „vollem Umfang unvereinbar“ mit mehreren Artikeln der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nannte, verwundert es die PIRATEN Thüringen stark, dass eine Speicherfrist von 12 Monaten dennoch erlaubt sein könnte.
Dazu Bernd Schreiner, Vorsitzender der PIRATEN Thüringen:
»Wir brauchen endlich ein klares Bekenntnis zu der digitalen Unversehrheit der Privatsphäre! Eine demokratisch-freiheitliche Gesellschaftsordnung muss sicher stellen, dass ein freier und unkontrollierter Meinungsaustausch aller Bürger gewährleistet ist. Keinesfalls dürfen verdachtsunabhänig oder ohne richterliche Kontrolle Kommunikationsdaten erfasst, gespeichert oder ausgewertet werden und damit die Unschuldsvermutung ausgehebelt werden!
Die 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte und damit gestoppte Vorratsdatenspeicherung darf keinesfalls wieder eingeführt werden. Diese war Grund für Viele, politisch aktiv zu werden.
In Zeiten, in denen immer mehr Kommunikation auch im Internet stattfindet, müssen wir einen grundlegend anderen Umgang mit Daten, besonders den Kommunikationsdaten gesetzlich festschreiben. Gerade die letzten Monate zeigen durch die Überwachungsskandale den dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich eines digitalen Briefgeheimnisses auf. Weder staatliche Stellen noch wirtschaftliche Organisationen dürfen Daten über den eigentlichen Zweck ohne das explizite Einverständnis hinaus nutzen, denn sonst werden wir in einer digital vernetzten Welt zu digitalen Leibeigenen.«
Quellen:
[1] http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-12/vorratsdaten-eu-generalanwalt