Nach dem am 28.3.2009 im Bundesrat verabschiedeten Gesetz zum ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) muss seit dem 1.Januar 2010 jeder Arbeitgeber für alle Angestellten einmal monatlich einen Datensatz mit einer Vielzahl von persönlichen und teilweise höchst sensiblen Angaben an eine zentrale Datenbank übermitteln. Das betrifft ungefähr 40 Millionen Menschen in Deutschland.
Übertragen und gespeichert werden unter anderem das Gehalt der Arbeitnehmer, Arbeitszeiten, Abzüge, Steuerklassen und Fehlzeiten. Dazu wird bei Kündigungen abgefragt, ob diesen Abmahnungen vorausgegangen waren. Diese Daten werden regelmäßig monatlich vom Arbeitgeber an die Zentrale Sammelstelle (ZSS) übermittelt, unabhängig davon, ob diese Daten tatsächlich benötigt werden oder nicht.
Bisher wurde diese Informationen nur bei einer Beantragung von Sozialleistungen vom Arbeitgeber abgefragt. Für die nächste Jahre ist zudem geplant, den Zugang auf die Daten auch auf andere staatliche Behörden auszuweiten.
Nicht nur die PIRATEN Thüringen sehen die zentrale Speicherung sensibler persönlicher Daten in Datenbanken kritisch.
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert: „Die zentrale Speicherung der Daten aller Beschäftigten in der Bundesrepublik auf Vorrat hat eine völlig andere Qualität als das bisherige Verfahren, bei dem im Bedarfsfall eine Bescheinigung auf Papier ausgestellt wurde. Dies macht eine hinreichend bestimmte Regelung – zumindest in der Rechtsverordnung – nötig. Solange eine wirksame Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Datenlieferung fehlt, muss unseres Erachtens kein Arbeitgeber entsprechende Meldungen vornehmen.“
Fraglich dabei ist, ob als Rechtsgrundlage für die Übermittlungsverpflichtung eine Verordnung genügt, ob nicht wegen der so genannten Wesentlichkeitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein parlamentarisch legitimiertes Gesetz erforderlich ist.
Aufgrund eines Appells des ULD rufen wir alle Arbeitgeber auf, keine Daten von Arbeitnehmern im Rahmen des ELENA Verfahrens weiterzuleiten, da die notwendige verfassungsgemässe Rechtsgrundlage fehlt.
Mehr dazu unter: https://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/vorratsdatenspeicherung/uld-appell-gegen-elena und http://stopptelena.de/
Weiter fordern wir alle Bürger auf, die folgenden Petionen mit zu zeichnen:
Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926