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Vertrauen ist ein hohes Gut

Der sogenannte „Bundestrojaner“, ein Virus-ähnliches Programm, das ohne das Wissen der Besitzer auf fremden Rechnern installiert werden kann, und dort die Kommunikation beispielsweise per Mail oder Skype überwacht, beschäftigte schon bei seiner Einführung das Bundesverfassungsgericht (BVerG) [1]. Damals wurden für den Einsatz einer solchen Software enge Grenzen gezogen, beispielsweise muss der Kern der Privatsphäre der Bürger immer gewahrt werden.

Der Chaos Computer Club (CCC) hatte nun die Gelegenheit [2], mehrere Bundestrojaner zu untersuchen, und musste feststellen, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in keinster Weise eingehalten werden. Im Gegenteil: Durch fahrlässige und inkompetente Programmierung stellt der Trojaner an sich sogar eine Sicherheitslücke dar, denn er erlaubt es ohne größere Probleme, Computer zu übernehmen oder erweiterte Funktionen zu installieren.

Bernd Schreiner, Vorsitzender der PIRATEN Thüringen, ist besorgt: »Nach den uns vorliegenden Informationen haben die zuständigen staatlichen Stellen ein Werkzeug geschaffen, mit dem beliebige Manipulationen an Computern aus der Ferne möglich werden. Nicht nur kann damit Software beliebig nachinstalliert, sondern auch weiterere Funktionen verdeckt genutzt werden. Es ist also keinesfalls nur eine Durchsuchung des Datenbestandes eines Computers möglich, auch die gesamte Arbeit am Rechner kann überwacht werden. So ist es beispielsweise möglich, angeschlossene Mikrofone und Webcams unbemerkt zu aktivieren. 

Besonders brisant ist aber, dass beliebige Dateien auf den Rechnern abgelegt werden können, die dann als Beweismittel gegen die Computernutzer verwendet werden könnten, ohne dass diese eine Chance haben, eine Manipulation nachzuweisen. Diese Möglichkeit erschüttert die rechtstaatlichen Grundfesten unseres Landes zutiefst

»Die Analyse des CCC zeigt, wie wenig beim Bundeskriminalamt auf die Sicherheit der Bürger geachtet wird«, ergänzt Bastian Ebert, Softwareentwickler aus Jena, »Wichtige Standards sind nicht eingehalten, die Verschlüsselung nur oberflächlich eingebaut. Man liefert damit Bürger fahrlässig kriminellen Machenschaften aus, gegen die sie sich nicht schützen können, denn keine Anti-Viren-Software erkennt derzeit den Bundestrojaner.«

Die PIRATEN Thüringen fordern daher sowohl personelle als auch gesetzgeberische Konsequenzen. Die verantwortlichen Personen, insbesondere Innenminister Friedrich, müssen zurücktreten und der Bundestrojaner muss sofort gestoppt werden. Darüber hinaus sind alle Betroffenen umgehend zu informieren.

[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037…

[2] http://ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner