1. Wir nehmen Mitgliedsbeiträge ein, 36 € pro Jahr.
Dieses Jahr sind viele neue Mitglieder dazugekommen, momentan sind es über 18.000. Leider ist die Bezahlerquote nicht berauschend: http://wiki.piratenpartei.de/Mitglieder Spalte „stimmberechtigte Mitglieder”
Also einfach 18.000 x 36 € rechnen geht leider nicht.
2. Dann gibt es nette Menschen, die der Piratenpartei Spenden zukommen lassen.
3. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Geld vom Staat, die sogenannte Parteienfinanzierung.
Die Partei muss bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0,5 % der gültigen Stimmen oder bei der jeweils letzten Landtagswahl 1,0 % der gültigen Stimmen erhalten haben – die Hürde Bundestagswahl haben wir 2009 geschafft.
Wir haben für 2009 ca. 31.500 € und für 2010 585.162 € bekommen -und dabei hätten es 2009 über 800.000 € mehr sein können; 2010 sind uns ca. 450.000 € verloren gegangen.
Wie kommt das?
Es gibt einen Zuschuß pro abgegebener Stimme für die Partei und einen Zuschuß auf die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden aus dem vergangenen Jahr.
Dabei ist die Höhe insgesamt gedeckelt durch die Höhe aller eigenen Einnahmen. Im Jahr 2008 hatte die Piratenpartei eben nur Einnahmen von 31.500 € – da gab es 2009 auch nicht mehr an Zuschuss, trotz der vielen Wählerstimmen.
Berechnung der Parteienfinanzierung
(Für eine größere Ansicht einfach auf das Bild klicken)
Spalte 2 Stimmkonto
Das „Stimmenkonto“ ist die Summe der Stimmen bei den letzten Europa- und Bundestagswahlen sowie der jeweils letzten Wahl zum Landtag in den 16 Bundesländern, ändert sich also von Jahr zu Jahr.
Spalte 3 Zuwendungen
Zuwendungsfähige Spenden
1. müssen zuzuordnen sein -anonyme Spenden zählen nicht!
2. werden nur bis zu einer Höhe von 3.300 € pro natürliche Person berücksichtigt.
Das heißt nicht, dass wir z.B. keine Tellerspenden annehmen dürfen – nur gibt es dafür keine Zuwendung.
Nicht berücksichtigt werden aber auch z.B. Überweisungen von Menschen, die keine Adresse oder Mitgliedsnummer angeben!
Parteiengesetz § 25 Spenden
Spalte 4 Wähleranteil
Für die ersten 4 Millionen Stimmen gibt es jeweils 0,85 €, dann 0,70 €
Die Rechnung für 2010 sah so aus:
1.261.868 Stimmen (kleiner 4 Mio, also alles x 0,85€) = 1.072.587,80 €
Spalte 5 Zuwendungsanteil
Für die zuwendungsfähigen Spenden gibt es 0,38 € Zuwendung pro 1 € Einnahme. 1.072.587,80 € x 0,38 € / 1 € = 177.743,14 €
Spalte 6 Summe
ist die Summe von Spalte 4 und 5
Spalte 7 Summe Zuwendungen gedeckelt
Die Gesamthöhe der Parteienfinanzierung ist gedeckelt durch einen gesetzlich festgelegten Betrag pro Jahr, hier 133 Millionen €.
Es wird also der Betrag pro Partei prozentual vermindert, um in Summe auf die 133 Mio € zu kommen.
Danach hätten der Piratenpartei 2010 also ~ 1,012 Mio € zugestanden.
Spalte 8 Relative Obergrenze
Jetzt kommt eine zweite Deckelung ins Spiel: Die staatliche Zuwendung darf nicht höher sein, als die Summe der Gesamteinnahme der Partei.
Zu den Gesamteinnahmen zählt jetzt noch mehr: nicht zuzuordnende Spenden (*), Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.
(*) Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht eingenommen werden sondern sind umgehend dem Bundestagspräsidenten weiterzuleiten.
Spalte 9 Endbetrag vor Gesetzesantwurf
Hier steht der jeweils niedrigere Wert aus den Spalten 7 und 8. Die Piratenpartei hatte im Jahr 2009 nur Einnahmen von insgesamt 585.162,46 € – also gab es auch nicht mehr an Zuwendungen.
Die neue Gesamtsumme ist jetzt niedriger als die bewilligten 133 Mio €. Der Rest verblieb in der Staatskasse.
Veränderungen der Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2010 gemäß Gesetzentwurf Drucksache 17/6291
Spalte 10 Summe
Mit dem neuen Parteiengesetz wird folgende Änderung beschlossen:
Die Summe aus Wähleranteil und Zuwendunsganteil wird sofort gedeckelt durch die Relative Obergrenze aus den eigenen Einnahmen.
Spalte 11 absolute Obergrenze
Danach wird der Betrag pro Partei prozentual vermindert, um die gesetzliche Maximalhöhe zu erreichen.
Damit wird der gesetzlich festlegte Betrag von 133 Mio € komplett ausgeschöpft, es bleibt kein Geld mehr übrig wie bei der alten Variante.
Spalte 12 Endbetrag nach Gesetzesantwurf
Entspricht Spalte 11
Spalte 13 Differenz
Die Parteien mit einem relativ hohen Stimmanteil im Vergleich zu den Einnahmen aus Spenden und Beiträgen erhalten wesentlich weniger Zuwendungen. Den Differenzbetrag von knapp 100.000 EUR müssen wir wieder zurückzahlen.
Links
Parteiengesetz
Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2010 [PDF]
Woher kriegt die Piratenpartei die Kohle? Hier kannst Du auch kommentieren
1. Wir nehmen Mitgliedsbeiträge ein, 36 € pro Jahr.
Dieses Jahr sind viele neue Mitglieder dazugekommen, momentan sind es über 18.000. Leider ist die Bezahlerquote nicht berauschend: http://wiki.piratenpartei.de/Mitglieder Spalte „stimmberechtigte Mitglieder”
Also einfach 18.000 x 36 € rechnen geht leider nicht.
2. Dann gibt es nette Menschen, die der Piratenpartei Spenden zukommen lassen.
3. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Geld vom Staat, die sogenannte Parteienfinanzierung.
Die Partei muss bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0,5 % der gültigen Stimmen oder bei der jeweils letzten Landtagswahl 1,0 % der gültigen Stimmen erhalten haben – die Hürde Bundestagswahl haben wir 2009 geschafft.
Wir haben für 2009 ca. 31.500 € und für 2010 585.162 € bekommen -und dabei hätten es 2009 über 800.000 € mehr sein können; 2010 sind uns ca. 450.000 € verloren gegangen.
Wie kommt das?
Es gibt einen Zuschuß pro abgegebener Stimme für die Partei und einen Zuschuß auf die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden aus dem vergangenen Jahr.
Dabei ist die Höhe insgesamt gedeckelt durch die Höhe aller eigenen Einnahmen. Im Jahr 2008 hatte die Piratenpartei eben nur Einnahmen von 31.500 € – da gab es 2009 auch nicht mehr an Zuschuss, trotz der vielen Wählerstimmen.
Berechnung der Parteienfinanzierung
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Spalte 2 Stimmkonto
Das „Stimmenkonto“ ist die Summe der Stimmen bei den letzten Europa- und Bundestagswahlen sowie der jeweils letzten Wahl zum Landtag in den 16 Bundesländern, ändert sich also von Jahr zu Jahr.
Spalte 3 Zuwendungen
Zuwendungsfähige Spenden
1. müssen zuzuordnen sein -anonyme Spenden zählen nicht!
2. werden nur bis zu einer Höhe von 3.300 € pro natürliche Person berücksichtigt.
Das heißt nicht, dass wir z.B. keine Tellerspenden annehmen dürfen – nur gibt es dafür keine Zuwendung.
Nicht berücksichtigt werden aber auch z.B. Überweisungen von Menschen, die keine Adresse oder Mitgliedsnummer angeben!
Parteiengesetz § 25 Spenden
Spalte 4 Wähleranteil
Für die ersten 4 Millionen Stimmen gibt es jeweils 0,85 €, dann 0,70 €
Die Rechnung für 2010 sah so aus:
1.261.868 Stimmen (kleiner 4 Mio, also alles x 0,85€) = 1.072.587,80 €
Spalte 5 Zuwendungsanteil
Für die zuwendungsfähigen Spenden gibt es 0,38 € Zuwendung pro 1 € Einnahme. 1.072.587,80 € x 0,38 € / 1 € = 177.743,14 €
Spalte 6 Summe
ist die Summe von Spalte 4 und 5
Spalte 7 Summe Zuwendungen gedeckelt
Die Gesamthöhe der Parteienfinanzierung ist gedeckelt durch einen gesetzlich festgelegten Betrag pro Jahr, hier 133 Millionen €.
Es wird also der Betrag pro Partei prozentual vermindert, um in Summe auf die 133 Mio € zu kommen.
Danach hätten der Piratenpartei 2010 also ~ 1,012 Mio € zugestanden.
Spalte 8 Relative Obergrenze
Jetzt kommt eine zweite Deckelung ins Spiel: Die staatliche Zuwendung darf nicht höher sein, als die Summe der Gesamteinnahme der Partei.
Zu den Gesamteinnahmen zählt jetzt noch mehr: nicht zuzuordnende Spenden (*), Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.
(*) Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht eingenommen werden sondern sind umgehend dem Bundestagspräsidenten weiterzuleiten.
Spalte 9 Endbetrag vor Gesetzesantwurf
Hier steht der jeweils niedrigere Wert aus den Spalten 7 und 8. Die Piratenpartei hatte im Jahr 2009 nur Einnahmen von insgesamt 585.162,46 € – also gab es auch nicht mehr an Zuwendungen.
Die neue Gesamtsumme ist jetzt niedriger als die bewilligten 133 Mio €. Der Rest verblieb in der Staatskasse.
Veränderungen der Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2010 gemäß Gesetzentwurf Drucksache 17/6291
Spalte 10 Summe
Mit dem neuen Parteiengesetz wird folgende Änderung beschlossen:
Die Summe aus Wähleranteil und Zuwendunsganteil wird sofort gedeckelt durch die Relative Obergrenze aus den eigenen Einnahmen.
Spalte 11 absolute Obergrenze
Danach wird der Betrag pro Partei prozentual vermindert, um die gesetzliche Maximalhöhe zu erreichen.
Damit wird der gesetzlich festlegte Betrag von 133 Mio € komplett ausgeschöpft, es bleibt kein Geld mehr übrig wie bei der alten Variante.
Spalte 12 Endbetrag nach Gesetzesantwurf
Entspricht Spalte 11
Spalte 13 Differenz
Die Parteien mit einem relativ hohen Stimmanteil im Vergleich zu den Einnahmen aus Spenden und Beiträgen erhalten wesentlich weniger Zuwendungen. Den Differenzbetrag von knapp 100.000 EUR müssen wir wieder zurückzahlen.
Links
Parteiengesetz
Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2010 [PDF]
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