In den letzten Tagen entbrannte erneut die Diskussion um das zum Dauerthema gewordene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Grund dafür sind die steigenden Verbraucherkosten für alle Formen der Stromerzeugung. Vielfach liest man als Ursache für den Anstieg den starken Ausbau der generativen Stromerzeugung im vergangenen Jahr. Das ist nicht einmal die halbe Wahrheit, denn das Problem der steigenden Stromkosten resultiert aus der „Besonderen Ausgleichsregelung“ des Gesetzes und ist daher hausgemacht.
So hatte die Bundesregierung zum 01.01.2009 in Bezug auf die EEG-Umlage gerade für stromintensive Firmen die Möglichkeit geschaffen, sich von dieser teilweise oder ganz befreien zu lassen. Diese sogenannte „Besondere Ausgleichsregelung“ in § 40 ff. EEG wurde zum 01.01.2012 weiter verändert, so dass die bisherige Grenze der Umlagebefreiung von 10GWh auf 1 GWh zur Inanspruchnahme abgesenkt wurde [1].
Dies bedeutet, dass die bereits Ende 2011 bekannte Mehrbelastung [2] von jährlich 2 Mrd. Euro weiter drastisch ansteigen wird. Damit tragen zukünftig die Bürger sowie kleine und mittelständische Unternehmen die finanzielle Belastung durch die Energiewende.
»Die einseitige Belastung der Bürger und kleinen Unternehmen, wie sie die CDU/FDP-Regierung zuletzt durch die Änderungen bei den Netzentgelten und der EEG-Umlage verursacht hatte, ist nicht zeitgemäß und verkennt die enorme Belastung der Bürger durch die ohnehin schon gestiegenen und ständig steigenden Energiekosten.« sagt Bernd Schreiner von den Umweltpiraten und fügt hinzu: »Aufgrund des Ausbaustandes und des weiterhin vorhanden Potentials der generativen Energieerzeugung wird es höchste Zeit, dass über ein Fördergesetz von Stromspeichertechnologien nachgedacht wird, das deren Entwicklung vorantreibt, ähnlich wie es das EEG bei der Stromerzeugung geschafft hat.«
Nur mittels einer umfangreichen Stromspeicherung können die Erzeugungsspitzen ausgenutzt werden. So wird es möglich konventionelle Kraftwerke, die schon jetzt unwirtschaftlich werden, komplett zu ersetzen und einen stabilen Strompreis zu erreichen.
Die jetzige Praxis der EEG-Umlage ist wieder einmal eine verdeckte Förderung von Großunternehmen. Besonders die Bürger und der Mittelstand haben von den niedrigen Preisen an der Strombörse keinen Vorteil, ganz im Gegenteil: Sie kommt der Billigeinkauf der Industrie dadurch doppelt teuer, dass sie den Differenzbetrag vom Börsenpreis zum gesetzlichen Fördersatz von 19,5 Cent je Kilowattstunde über die EEG-Umlage zahlen müssen.
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