Pressemeldung

Wirtschaftsinteressen vs. Datenschutz – Zugriff auf Meldedaten wird erleichtert

In der Nacht zum Freitag hat die Bundesregierung ein Gesetz zur „Fortentwicklung des Meldewesens“ [1] ohne weitere Aussprache in geänderter Form beschlossen.
 
Dabei sollen die Daten der rund 5.200 Meldeämter vernetzt werden. Ursprünglich sollte mit einem bundesweiten Registerverbund der Datenschutz bei Meldeämtern gestärkt und Auskünfte nur noch für Werbung und Adresshandel herausgegeben werden, wenn die betroffene Person zugestimmt hat (Opt-In).
Dagegen liefen besonders die Inkassofirmen und Adressdienste Sturm.
 
Im endgültigen Beschluss haben die Regierungsfraktionen die Bestimmungen des Gesetzes dann kurzfristig geändert:
Grundsätzlich ist nun jede Weitergabe von Meldedaten für Werbung und Adresshandel gestattet, es sei denn, dem wurde vorher explizit widersprochen (Opt-Out).
Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Daten mit bereits vorhandenen Daten abgeglichen und letztere eventuell berichtigt werden.[2]
 
Die Forderung von Datenschützern, die Einwilligungslösung noch auszubauen, wurde nicht umgesetzt [3]. Auch ein ursprünglich vorgesehenes elektronisches Widerspruchsrecht der Betroffenen hat die Koalition beseitigt.
 
»Mit der Neureglung wurden wirtschaftliche Interessen über die der Bürger gestellt. Datenschutz gibt es im Meldebereich weiter nur auf Verlangen und nicht von Anfang an«, kritisiert Henry Gießwein, kommissarischer Pressesprecher der PIRATEN Thüringen und sagt weiter: »Das neue Gesetz ist beispielhaft für diese Regierung, welche in Hinterzimmergesprächen Gesetze erstellt bzw. verändert und dann in letzter Sekunde umsetzt. Eine offene Diskussion vor Beschluss wird auf diese Weise taktisch verhindert.«
 
Mit dem Gesetz wurde außerdem die Auflage, sich einen Ein- oder Auszug vom Vermieter bestätigten zulassen, wieder eingeführt [4]. Diese Regelung war erst vor einigen Jahren wegen des hohen bürokratischen Aufwands abgeschafft worden.
 
Das Thüringer Meldegesetz räumt jedoch die Möglichkeit ein, der zukünftigen Übermittlung von persönlichen Daten zu widersprechen, was ohne Angabe von Gründen beim zuständigen Einwohnermeldeamt geschehen kann. [5] Die PIRATEN Thüringen raten dringend jedem Bürger, von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
 
[1] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707746.pdf
[2] http://heise.de/-1628786
[3] http://heise.de/-1573017
[4] http://www.stern.de/politik/deutschland/comeback-der-vermieterbescheinigung-beim-meldeamt-1848143.html
[5] http://th.juris.de/th/MeldeG_TH_2006_P33.htm