Als hätten sie nichts gelernt, als wäre nichts geschehen. Nach den Bundestagswahlen und der sich abzeichnenden großen Koalition geht es munter weiter mit Überwachungsfantasien und rückwärts gewandter Politik.
Innenminister Friedrich bildet dabei wieder die Speerspitze der Unzulänglichkeiten der Minister im Kabinet Merkel, doch seine Kollegen mühen sich redlich, den Anschluss nicht zu verlieren.
Nun will der Innenminister die Daten der Mautbrücken zu Überwachungs- und Fahndungszwecken nutzen. Eine Verwendung die bei der Planung des Mautvorhabens konsequent ausgeschlossen und als ein gewichtiges Argument für dessen Einführung ins Feld geführt wurde. („Diese Daten dürfen ausschließlich zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.“) Bereits heute überwachen die OnBoardUnit (OBU) genannten Geräte in den Lastwägen jede Fahrt von Anfang bis Ende mittels GPS und Mobilfunknetz, also auch abseits der Autobahnen. Die Mautbrücken selbst dienen dabei der Kontrolle und Überprüfung um Manipulationen beispielsweise durch Abschalten der OBU auszuschließen.
Diese Mautbrücken erfassen alle Fahrzeuge, also nicht nur die LKWs. Dabei wird das Kennzeichen erfasst und mittels 3D-Abtastung auch die äußere Form der Fahrzeuge. Da dies bereits ein datenschutzrechtlich bedenklicher Vorgang ist wurde vereinbart, dass diese Überprüfung nur stichprobenartig erfolgen darf. Auch das Bundesverfassungsgericht hat auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hingewiesen: „Wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne das konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben.“.
So dürfen nur rund 10% der 300 in Deutschland aufgebauten Mautbrücken gleichzeitig in Betrieb sein. Bereits 2007 wurde von der damaligen großen Koalition und Friedrichs Vorgänger Schäuble vorgesehen, die Nutzung der LKW-Maut-Daten zur Strafverfolgung zu ermöglichen und auch damals waren die Anti-Terrordatei sowie die Vorratsdatenspeicherung Thema.
Jetzt, nach Merkelphone, NSA und GCHQ, nach der Veröffentlichung der sicher lange bekannten Spionagehochburgen in den Botschaften der USA und Großbritanniens in Berlin und nach dem Leak des Werbevideos des EU- Überwachungsprogrammes INDECT hätte man erwarten können, dass die Bundesregierung ihre Vorhaben überdenkt. Aber diese Bundesregierung zeigt sich von diesen Vorgängen unbeeindruckt. Schutz vor Überwachung wird nur für sie selbst gefordert. Der Schutz der grundgesetzlich geschützten Rechte von ca. 80 Mio. Bürgern ist ihr herzlich egal.
So sieht INDECT vor, die Daten von Überwachungskameras, fliegenden Drohnen, Zahlungsverkehrsdaten, Daten aus den Mobilfunknetzen und dem Internet mit ihren vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten, wie den sozialen Netzwerken, Chats, Foren und E-Mails zu verknüpfen und zur Ausforschung der unbescholtenen Menschen zu verwenden. Damit werden nicht nur alle Bundesbürger unter Generalverdacht gestellt, sondern es wird gleichzeitig der Weg zu einem totalitären Überwachungsstaat beschritten.
Solch eine Handlungsweise ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die unsere Demokratie gewährleistet werden soll, nicht vereinbar. Vielmehr werden hier bestehende Bürgerrechte unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung in einem nicht hinnehmbaren Maße beschnitten. Eine Demokratie, -unsere Demokratie- die eine freiheitliche und demokratische Grundordnung ist, ist nicht vereinbar mit solchen Bürgerrechtseinschränkungen.
Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung in jedweder Form ein.
Quelle:
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/index.html
[2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr207405.html
[3] https://upload.wikimedia.org/wikinews/en/3/39/INDECT-400px.ogv
[4] http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm
[5] https://www.piratenpartei.de/politik/selbstbestimmtes-leben/privatsphaere-und-datenschutz/
Als hätten sie nichts gelernt, als wäre nichts geschehen. Nach den Bundestagswahlen und der sich abzeichnenden großen Koalition geht es munter weiter mit Überwachungsfantasien und rückwärts gewandter Politik.
Innenminister Friedrich bildet dabei wieder die Speerspitze der Unzulänglichkeiten der Minister im Kabinet Merkel, doch seine Kollegen mühen sich redlich, den Anschluss nicht zu verlieren.
Nun will der Innenminister die Daten der Mautbrücken zu Überwachungs- und Fahndungszwecken nutzen. Eine Verwendung die bei der Planung des Mautvorhabens konsequent ausgeschlossen und als ein gewichtiges Argument für dessen Einführung ins Feld geführt wurde. („Diese Daten dürfen ausschließlich zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.“) Bereits heute überwachen die OnBoardUnit (OBU) genannten Geräte in den Lastwägen jede Fahrt von Anfang bis Ende mittels GPS und Mobilfunknetz, also auch abseits der Autobahnen. Die Mautbrücken selbst dienen dabei der Kontrolle und Überprüfung um Manipulationen beispielsweise durch Abschalten der OBU auszuschließen.
Diese Mautbrücken erfassen alle Fahrzeuge, also nicht nur die LKWs. Dabei wird das Kennzeichen erfasst und mittels 3D-Abtastung auch die äußere Form der Fahrzeuge. Da dies bereits ein datenschutzrechtlich bedenklicher Vorgang ist wurde vereinbart, dass diese Überprüfung nur stichprobenartig erfolgen darf. Auch das Bundesverfassungsgericht hat auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hingewiesen: „Wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne das konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben.“.
So dürfen nur rund 10% der 300 in Deutschland aufgebauten Mautbrücken gleichzeitig in Betrieb sein. Bereits 2007 wurde von der damaligen großen Koalition und Friedrichs Vorgänger Schäuble vorgesehen, die Nutzung der LKW-Maut-Daten zur Strafverfolgung zu ermöglichen und auch damals waren die Anti-Terrordatei sowie die Vorratsdatenspeicherung Thema.
Jetzt, nach Merkelphone, NSA und GCHQ, nach der Veröffentlichung der sicher lange bekannten Spionagehochburgen in den Botschaften der USA und Großbritanniens in Berlin und nach dem Leak des Werbevideos des EU- Überwachungsprogrammes INDECT hätte man erwarten können, dass die Bundesregierung ihre Vorhaben überdenkt. Aber diese Bundesregierung zeigt sich von diesen Vorgängen unbeeindruckt. Schutz vor Überwachung wird nur für sie selbst gefordert. Der Schutz der grundgesetzlich geschützten Rechte von ca. 80 Mio. Bürgern ist ihr herzlich egal.
So sieht INDECT vor, die Daten von Überwachungskameras, fliegenden Drohnen, Zahlungsverkehrsdaten, Daten aus den Mobilfunknetzen und dem Internet mit ihren vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten, wie den sozialen Netzwerken, Chats, Foren und E-Mails zu verknüpfen und zur Ausforschung der unbescholtenen Menschen zu verwenden. Damit werden nicht nur alle Bundesbürger unter Generalverdacht gestellt, sondern es wird gleichzeitig der Weg zu einem totalitären Überwachungsstaat beschritten.
Solch eine Handlungsweise ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die unsere Demokratie gewährleistet werden soll, nicht vereinbar. Vielmehr werden hier bestehende Bürgerrechte unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung in einem nicht hinnehmbaren Maße beschnitten. Eine Demokratie, -unsere Demokratie- die eine freiheitliche und demokratische Grundordnung ist, ist nicht vereinbar mit solchen Bürgerrechtseinschränkungen.
Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung in jedweder Form ein.
Quelle:
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/index.html
[2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr207405.html
[3] https://upload.wikimedia.org/wikinews/en/3/39/INDECT-400px.ogv
[4] http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm
[5] https://www.piratenpartei.de/politik/selbstbestimmtes-leben/privatsphaere-und-datenschutz/