Pressemeldung Staat und Demokratie Thüringen

Unabhängige Rundfunk-Sendeanstalten!

Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Teile des ZDF-Staatsvertrages verfassungswidrig sind. Das Gericht bemängelte vor allem das zahlenmäßige Übergewicht von Politikern und anderen „staatsnahen Personen“ in Fernseh- und Verwaltungsrat sowie die politische Einflussnahme auf die Auswahl der anderen in den Räten vertretenen Gruppen.

Bernd Schreiner, Listenkandidat und Vorsitzender der Piraten Thüringen: »Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist ein erster Schritt in die richtige Richtung!
Wir PIRATEN lehnen Sendeanstalten als Sprachrohr des politischen Filzes ab! Der Fall Nikolaus Brender zeigt klar, wie mit politisch unbequem geworden Mitarbeitern umgegangen wird. Öffentlicher Rundfunk spielt jedoch eine gewichtige Rolle im Meinungsbildungsprozess und er muss ohne Rücksicht auf die politischen Mehrheiten gerade in Wahljahren unabhängig berichten können.
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Alexandra Bernhardt, Spitzenkandidatin zur Landtagswahl ergänzt: »Wir betrachten das heutige Urteil auch als Aufgabe, die Staatsverträge anderer Rundfunkanstalten genauer unter die Lupe zu nehmen. Bei uns in Thüringen betrifft dies natürlich den MDR. Denn auch im Staatsvertrag zum MDR [1] sind Plätze für Mitglieder von Landtag und Landesregierung in den Räten vorgesehen. Sollten wir PIRATEN in den Thüringer Landtag einziehen, so werden wir alles daran setzen, mit Hilfe überparteilicher Mehrheiten, die Einflussmöglichkeiten seitens der Politik und das Staates möglichst zu beseitigen. Sollte uns dies nicht gelingen, so werden wir die unserer Partei zustehenden Sitze in den Räten öffentlich ausschreiben und nach Kompetenz statt Parteizugehörigkeit vergeben – So wie es andere Landtagsfraktionen der Piratenpartei bereits vorgemacht haben.«

Quellen:
[1] http://www.mdr.de/presse/unternehmen/download1278-download.pdf