Pressemeldung

Strominfrastruktur darf nicht allein von den Privathaushalten finanziert werden

Gemeinsame Stellungnahme der PiratenThüringen, der Arbeitsgemeinschaften Umwelt und Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland

Die PIRATEN Thüringen, die Arbeitsgemeinschaften Umwelt und Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland lehnen die am Wochenende von der Bundesregierung vereinbarte Ausweitung der Ökosteuerausnahmen für energieintensive Unternehmen ab und fordern die Bundestagsfraktionen der Koalition auf, dem Vorschlag des Kabinetts nicht zuzustimmen.

Die Piratenpartei Deutschland ist sich der Bedeutung der energieintensiven Industrie für den Wirtschaftsstandort Bundesrepublik Deutschland bewusst. Allerdings wird die Industrie bereits durch die im Gesetzespaket zur Energiewende vorgesehene Ausweitung der Netzentgelt-Ausnahmeregelung unangemessen entlastet. [1]

Die Entlastung der Großverbraucher durch den Wegfall der Netzentgelte wird auf alle anderen Verbraucher umgelegt und führt zu Strompreiserhöhungen für Privatkunden und energieeffiziente Unternehmen. Sie subventionieren auf diese Weise gezwungenermaßen die großen Stromverbraucher. In der öffentlichen Diskussion werden die Preiserhöhungen dann wieder fälschlicherweise auf die erneuerbaren Energien geschoben.

»Bereits die in den Gesetzen zur Energiewende vorgesehene Subvention von energieintensiven Industrien ist unverhältnismäßig und hat eine eine zweifelhafte ökologische Signalwirkung«, sagt der AG-Koordinator und Landesvorsitzende der PIRATEN Thüringen Bernd Schreiner. »Eine Befreiung von Netzentgelten ab einer bestimmten Nutzungsintensität verringert den Anreiz, Energie einzusparen und konterkariert damit alle Bemühungen zur Förderung der Energieeffizienz. Eine pauschale Ausnahme, wie sie die aktuelle Gesetzgebung vorsieht, lehnen wir deshalb ab. Auch die Großverbraucher aus der Industrie müssen ihren Teil zur Erhaltung und zum Ausbau der Netzinfrastruktur, von der sie maßgeblich abhängig sind, beitragen.«

In diesem Zusammenhang kritisieren die AGs auch, dass die Novelle des Gesetzes zur Anpassung der Netznutzungsentgelte, die seit dem Urteil des BGH vom 28.6.2011[2] notwendig ist, versäumt wurde. Die Auswirkungen der verpassten Novelle werden in diesem Zusammenhang sofort drastisch für alle Stromnetzteilnehmer spürbar, da damit zu rechnen ist, dass die Stromkonzerne die entgangenen Erlöse an die Verbraucher weiterreichen.

[1] §19 StromNev, Kappung der Netzentgelte bei 7000h Netznutzung: http://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html

[2] Presseerklärung des BGH zur Entscheidung gegen die Netzentgeldverringerung, Urteil EnVR 48/10 vom 28.6.2011:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-6&Seite=2&nr=56674&linked=pm&Blank=1