Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein Mindestalter von 16 Jahren und ein Wohnsitz in Deutschland (die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht Voraussetzung).
Sie können diesen Mitgliedsantrag ausgefüllt und unterschrieben an uns schicken:
Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen
Postfach 80 04 26
99030 Erfurt
oder per Fax an: 0361 / 6606879
Per E-Mail können wir nur eine eingescannte Kopie mit handschriftlicher Unterschrift akzeptieren.
Die Bearbeitung der Anträge per Post dauert zur Zeit etwas länger. Daher am besten per E-Mail oder Fax.
Wir senden Ihnen eine E-Mail zur Bestätigung, danach überweisen Sie den Mitgliedsbeitrag bitte auf das angegebene Parteikonto.
Empfänger: Piratenpartei Deutschland
IBAN: DE60830654080004796586
BIC:GENODEF1SLR (Schmölln, Thür)
Bank: VR-Bank Altenburger Land / Deutsche Skatbank
Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag/Spende von Name, Vorname für LV Thüringen
Der Beitrag wird jährlich im Voraus entrichtet und beträgt 48 Euro pro Jahr, im Beitrittsjahr anteilig 4 Euro pro Restmonat. Es wird empfohlen, eine freiwillige Spende in Höhe von 1% des Nettogehaltes zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag zu überweisen; auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus. Nach dem Eingang des Mitgliedsbeitrages erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses Prozedere manchmal etwas länger dauert, da alle Überweisungen von Hand zugewiesen werden. Falls Sie noch Fragen haben, können Sie einen Kommentar hinterlassen, klicken Sie dazu unten auf „Add new Comment“.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet es, Mitglied zu sein? Mit der Mitgliedschaft erwerben Sie das Recht, auf Parteitagen und anderen Gremien über die Zukunft der Partei mitzuentscheiden. Sie erhalten ein aktives und passives Wahlrecht für alle Parteiämter von Gliederungen in denen Sie Mitglied sind. Darüberhinaus erhalten Sie ein Stimmrecht auf allen Parteitagen und anderen Gremien von Gliederungen, in denen Sie Mitglied sind. Mit der Mitgliedschaft sind Sie automatisch Mitglied des Bundesverbandes, sowie aller Gebietsverbände im Gebiet des Wohnsitzes. Ausnahmen sind in der Satzung festgelegt.
Meine Mitgliedschaft ist noch nicht bestätigt, was kann ich bereits jetzt tun? Die Mitgliedschaft ist nicht Voraussetzung für die aktive Mitarbeit, Sie können genauso gut helfen, wenn Sie nicht Mitglied sind. Sie können zu Treffen gehen, Aktionen unterstützen, sich an Arbeitsgruppen wenden. Die Registrierung auf unseren Diskussionsplattformen ist unabhängig vom Beitritt zur Piratenpartei Deutschland. Wir wollen diesen Status auch weiterhin beibehalten, um interessierten Menschen die Möglichkeit zu Fragen und Diskussion zu bieten, ohne den Zwang zum Beitritt zu schaffen. Gesonderte Bereiche und Rechte für Mitglieder werden in Zukunft freigeschaltet. Dabei können und sollen bereits vorhandene Accounts weiter benutzt werden. Sie können sich auch schon jetzt in Forum, Wiki, oder Mailinglisten anmelden und die Diskussion beginnen, ohne auf das Ende des Bestätigungsmailprozederes zu warten.
Der Mitgliedsbeitrag ist mir zu hoch, kann ich trotzdem Mitglied werden? Ja, können Sie. Es gibt die Möglichkeit, einen reduzierten Beitrag von 1 EUR pro Monat zu zahlen. Wenn Sie das möchten, schreiben Sie bitte eine kurze Mail an schatzmeister(at)piraten-thueringen.de, ein Formular braucht es dafür nicht. Die Angaben werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben!
Wichtig: der reduzierte Mitgliedsbeitrag muss jedes Jahr neu beim Schatzmeister beantragt werden!
Ich möchte in einem anderen Gebietsverband als dem, der für mich zuständig ist, Mitglied werden. Senden Sie hierzu ein begründetes Eintrittsgesuch an den Generalsekretär der nächsthöheren Gliederung (wenn möglich, bitte in Kopie an den alten und neuen Gebietsverband, damit diese auch frühzeitig bescheid wissen). Sie können aber nur in einem Gebietsverband einer Gliederungsstufe auf einmal Mitglied sein.
Ich bin bereits bei einer anderen Partei Mitglied, kann ich mich trotzdem den Piraten anschließen? Die Piratenpartei erlaubt die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer konkurrierenden Partei. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der Piratenpartei Deutschland widerspricht, ist dagegen nicht zulässig. Praktisch heißt dies, dass die gleichzeitige Mitgliedschaft bei der Piratenpartei und den Grünen oder der Linken (entsprechende Regelungen bei der anderen Partei vorausgesetzt) zulässig ist, die gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Piraten und NPD, „Freien Kameradschaften“ und Konsorten allerdings nicht. Achtung: Dies gilt nur innerhalb Deutschlands! In anderen Ländern gelten deren Regelungen. Wenn noch Fragen offen sind, dann schreiben Sie uns.