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Erneuter Erfolg für die Grundrechte – Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung1Nach dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verstößt die aktuelle Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz.
Der erneute Einspruch der Verfassungsrichter gegen eines der, auch von der Piratenpartei kritisierten, Sicherheitsgesetze ist ein deutliches Signal an die Bundesregierung in Berlin, dass die Missachtung der Bürgerrechte in Namen der Sicherheit nicht geduldet wird.
 
Auch die Strategie, über Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung nationale Gesetze zu erzwingen, wird scheitern, nachdem auch das Begleitgesetz über die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat durch das Bundesverfassungsgericht ausgehebelt wurde.
„Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar.“ heißt es unter anderem in dem Urteil. Bereits gespeicherte Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat damit die größtmögliche Sanktion gegen den Gesetzgeber verhängt, die möglich ist.
„Nun stellt das Bundesverfassungsgericht öffentlich fest, wofür die PIRATEN schon immer plädiert haben. Allerdings ist das für uns nur ein Schritt zur Erhaltung der Bürgerrechte. Momentan sind ELENAACTA und der Jugendmedienschutzstaatsvertrag weitere wichtige Themen, denen wir Beachtung schenken und die uns große Sorgen bereiten. Auch werden wir die zu erwartende Neufassung des Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung von Anfang an kritisch beleuchten“ kommentiert Hendrik Stiefel, Vorstandsvorsitzender der PIRATEN Thüringen das Urteil.