Nach Presseberichten wird nun Kritik nicht nur am Zensus selbst sondern an dem dafür geschaffen Gesetz geübt.
Beim Arbeitskreis Zensus ging der Beitrag eines Anwalts ein, in dem dieser darauf hinweist, dass das Zensusgesetz, mit dem eine Auskunftspflicht begründet wird, möglicherweise komplett nichtig sein könnte.
Der Anwalt schreibt dazu: »Eingriffe in die Grundrechte aus Art. 2.2 und 14 GG wie diese in den Medien beschrieben werden, müssen (und nicht können) gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 unter Angaben der eingeschränkten Grundrechte aus dem GG in dem Gesetz, das Grundrechtseingriffe vorsieht, genannt werden. Bei einem Verstoß gegen diese formelle Gültigkeitsvorrausetzung ist das betreffende Gesetz mit dem Tag seiner Inkrafttretung ungültig und nichtig.«
Aus ›geleakten‹ Dokument der Statistikbehörden geht hervor, dass von den Erfassungsbeauftragten Informationen erfasst werden, die in dieser Form rechtlich nicht zulässig sind.
Dazu führt der Autor an: »Bemerkenswert ist das Zitat von Prof. Dr. Rupert Scholz, Staatsrechtler vom 23.04.2010 in AUTO-Bild ›Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur durch eine neue Rechtsnorm heilen.‹«»Grundsätzlich greift der Zensus in im Grundgesetz garantierte Rechte ein.« erklärt Hendrik Stiefel, Vorstandsvorsitzender der PIRATEN Thüringen, »Dies ist insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie es in den 80er Jahren im sogenannten Volkszählungsurteil formuliert wurde.«
Diese Grundrechte dürfen nur in gut begründeten Ausnahmefällen beschnitten werden.Eine der Auflagen des Bundesverfassungsgerichts war beispielsweise, dass die Betroffenen über Zweck und Vorgehensweise der Datenerhebung genau aufgeklärt werden. Bernd Schreiner, Politischer Geschäftsführer der PIRATEN Thüringen, fügt hinzu: »Wie man an den zahllosen verunsicherten Nachfragen betroffener Bürger in der Presse, bei den Hotlines und auch bei uns Piraten erkennen kann, ist dieser Aufklärungspflicht keineswegs ausreichend nachgekommen worden.«
Nach Presseberichten wird nun Kritik nicht nur am Zensus selbst sondern an dem dafür geschaffen Gesetz geübt.
Beim Arbeitskreis Zensus ging der Beitrag eines Anwalts ein, in dem dieser darauf hinweist, dass das Zensusgesetz, mit dem eine Auskunftspflicht begründet wird, möglicherweise komplett nichtig sein könnte.
Der Anwalt schreibt dazu: »Eingriffe in die Grundrechte aus Art. 2.2 und 14 GG wie diese in den Medien beschrieben werden, müssen (und nicht können) gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 unter Angaben der eingeschränkten Grundrechte aus dem GG in dem Gesetz, das Grundrechtseingriffe vorsieht, genannt werden. Bei einem Verstoß gegen diese formelle Gültigkeitsvorrausetzung ist das betreffende Gesetz mit dem Tag seiner Inkrafttretung ungültig und nichtig.«
Aus ›geleakten‹ Dokument der Statistikbehörden geht hervor, dass von den Erfassungsbeauftragten Informationen erfasst werden, die in dieser Form rechtlich nicht zulässig sind.
Dazu führt der Autor an: »Bemerkenswert ist das Zitat von Prof. Dr. Rupert Scholz, Staatsrechtler vom 23.04.2010 in AUTO-Bild ›Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur durch eine neue Rechtsnorm heilen.‹«»Grundsätzlich greift der Zensus in im Grundgesetz garantierte Rechte ein.« erklärt Hendrik Stiefel, Vorstandsvorsitzender der PIRATEN Thüringen, »Dies ist insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie es in den 80er Jahren im sogenannten Volkszählungsurteil formuliert wurde.«
Diese Grundrechte dürfen nur in gut begründeten Ausnahmefällen beschnitten werden.Eine der Auflagen des Bundesverfassungsgerichts war beispielsweise, dass die Betroffenen über Zweck und Vorgehensweise der Datenerhebung genau aufgeklärt werden. Bernd Schreiner, Politischer Geschäftsführer der PIRATEN Thüringen, fügt hinzu: »Wie man an den zahllosen verunsicherten Nachfragen betroffener Bürger in der Presse, bei den Hotlines und auch bei uns Piraten erkennen kann, ist dieser Aufklärungspflicht keineswegs ausreichend nachgekommen worden.«