„Wir müssen leider draußen bleiben“, diesen Spruch werden die GEZ-Kontrolleure nun öfter zu lesen bekommen. Die Piratenpartei hat heute zum Tag des GEZ-Hausverbotes aufgerufen.
Der Hintergrund ist ein Urteil des Amtsgerichtes Bremen (Urteil vom 23.8.2010, Az. 42 C 43/10), welches entschieden hat, dass ein Hausverbot für Mitarbeiter und Beauftragte der GEZ zulässig und wirksam ist. Unangemeldete Besuche von Beauftragten der GEZ sind nicht nur unangenehm, sondern zeichnen sich auch oft durch eine penetrante Aufdringlichkeit aus.
»Vielen ist nicht bewusst, dass die Mitarbeiter der GEZ kein Recht haben, sich in ihrer Wohnung oder auf ihrem Grundstück umzuschauen«, stellt Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei, klar. »Sollte ein GEZ-Mitarbeiter uneingeladen und ohne ihre Erlaubnis so etwas tun, so ist das Hausfriedensbruch.« Hausfriedensbruch ist eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet werden kann. Noch bis zu drei Monate nach dem Vorfall kann ein Strafantrag gestellt werden.
»Ab 2013 soll die Haushaltsabgabe eingeführt werden, so dass jeder Haushalt die Rundfunk- Gebühr bezahlen muss, und das vollkommen unabhängig davon, ob ein Fernseher, Radio oder anderer Rundfunkempfänger überhaupt vorhanden ist« sagt Bernd Schreiner, Landesvorsitzender der PIRATEN Thüringen dazu, und: »Diese Gleichmacherei ist aus Sicht der GEZ bestimmt sinnvoll, jedoch gegen die Entscheidungsfreiheit der Bürger gerichtet. Jeder Mensch sollte frei entscheiden können, welche Medien er unterstützt. Es gibt viele Haushalte, die bewusst keinen Fernseher haben und nur Radio hören. Ursache hierfür ist häufig die unbefriedigende Programmqualität.
Damit einher geht eine weitere zentrale Datenbank aller Haushalte, die wir strikt ablehnen. Wie zahlreiche Erfahrungen zeigen, laden umfangreiche Datensammlungen immer wieder zu Missbrauch ein. Auch sind die zusätzlichen Belastungen durch die Haushaltsabgabe besonders für kleine Unternehmen mit einer enormen Kostensteigerung gegenüber den bisherigen Gebühren-Zahlungen verbunden und in dieser Form untragbar.«
Heidi Krüger, politischer Geschäftsführer im Landesverband Thüringen: »Zukünftig soll es auch erlaubt sein, dass Vermieter durch GEZ-Mitarbeiter über die Mieter ausgefragt werden. Hier wird also nach dem erst unlängst erfolgten „Zensus“ erneut versucht, mit Stasi-Methoden Menschen gegeneinander auszuspielen und auf denunzierende Weise Informationen einzuholen.
Die gesamte Aktion beginnt am 23. August und richtet sich sowohl an GEZ-Zahler als auch an GEZ-Verweigerer. Sie ist eine Protestaktion und ruft dazu auf, ein Zeichen zu setzen. Der schriftliche Einspruch gegen ungewünschte Besuche von Mitarbeitern der GEZ wird als Protest deutlicher wahrgenommen.«
So rufen auch die PIRATEN Thüringen heute zum Tag des GEZ-Hausverbotes auf und bitten darum, auch Menschen im Bekannten- und Freundeskreis zu informieren. Für Thüringen ist das Musterschreiben von Sachsen zu benutzen, weitere sind hier zu finden.
Die offiziell im Amtsdeutsch „Rundfunkgebührenbeauftragte“ benannten Mitarbeiter werden bei Nichtbeachtung des Hausverbotes als Störer im Sinne von Paragraf 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingestuft.
Musterschreiben: http://www.recht-hat.de/wp-content/uploads/2011/04/MDR.pdf
Aufruf Piratenpartei Deutschland: http://www.piratenpartei.de/node/1421
„Wir müssen leider draußen bleiben“, diesen Spruch werden die GEZ-Kontrolleure nun öfter zu lesen bekommen. Die Piratenpartei hat heute zum Tag des GEZ-Hausverbotes aufgerufen.
Der Hintergrund ist ein Urteil des Amtsgerichtes Bremen (Urteil vom 23.8.2010, Az. 42 C 43/10), welches entschieden hat, dass ein Hausverbot für Mitarbeiter und Beauftragte der GEZ zulässig und wirksam ist. Unangemeldete Besuche von Beauftragten der GEZ sind nicht nur unangenehm, sondern zeichnen sich auch oft durch eine penetrante Aufdringlichkeit aus.
»Vielen ist nicht bewusst, dass die Mitarbeiter der GEZ kein Recht haben, sich in ihrer Wohnung oder auf ihrem Grundstück umzuschauen«, stellt Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei, klar. »Sollte ein GEZ-Mitarbeiter uneingeladen und ohne ihre Erlaubnis so etwas tun, so ist das Hausfriedensbruch.« Hausfriedensbruch ist eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet werden kann. Noch bis zu drei Monate nach dem Vorfall kann ein Strafantrag gestellt werden.
»Ab 2013 soll die Haushaltsabgabe eingeführt werden, so dass jeder Haushalt die Rundfunk- Gebühr bezahlen muss, und das vollkommen unabhängig davon, ob ein Fernseher, Radio oder anderer Rundfunkempfänger überhaupt vorhanden ist« sagt Bernd Schreiner, Landesvorsitzender der PIRATEN Thüringen dazu, und: »Diese Gleichmacherei ist aus Sicht der GEZ bestimmt sinnvoll, jedoch gegen die Entscheidungsfreiheit der Bürger gerichtet. Jeder Mensch sollte frei entscheiden können, welche Medien er unterstützt. Es gibt viele Haushalte, die bewusst keinen Fernseher haben und nur Radio hören. Ursache hierfür ist häufig die unbefriedigende Programmqualität.
Damit einher geht eine weitere zentrale Datenbank aller Haushalte, die wir strikt ablehnen. Wie zahlreiche Erfahrungen zeigen, laden umfangreiche Datensammlungen immer wieder zu Missbrauch ein. Auch sind die zusätzlichen Belastungen durch die Haushaltsabgabe besonders für kleine Unternehmen mit einer enormen Kostensteigerung gegenüber den bisherigen Gebühren-Zahlungen verbunden und in dieser Form untragbar.«
Heidi Krüger, politischer Geschäftsführer im Landesverband Thüringen: »Zukünftig soll es auch erlaubt sein, dass Vermieter durch GEZ-Mitarbeiter über die Mieter ausgefragt werden. Hier wird also nach dem erst unlängst erfolgten „Zensus“ erneut versucht, mit Stasi-Methoden Menschen gegeneinander auszuspielen und auf denunzierende Weise Informationen einzuholen.
Die gesamte Aktion beginnt am 23. August und richtet sich sowohl an GEZ-Zahler als auch an GEZ-Verweigerer. Sie ist eine Protestaktion und ruft dazu auf, ein Zeichen zu setzen. Der schriftliche Einspruch gegen ungewünschte Besuche von Mitarbeitern der GEZ wird als Protest deutlicher wahrgenommen.«
So rufen auch die PIRATEN Thüringen heute zum Tag des GEZ-Hausverbotes auf und bitten darum, auch Menschen im Bekannten- und Freundeskreis zu informieren. Für Thüringen ist das Musterschreiben von Sachsen zu benutzen, weitere sind hier zu finden.
Die offiziell im Amtsdeutsch „Rundfunkgebührenbeauftragte“ benannten Mitarbeiter werden bei Nichtbeachtung des Hausverbotes als Störer im Sinne von Paragraf 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingestuft.
Musterschreiben: http://www.recht-hat.de/wp-content/uploads/2011/04/MDR.pdf
Aufruf Piratenpartei Deutschland: http://www.piratenpartei.de/node/1421