Die Nutzung von Filterprogrammen unter dem Deckmantel des Jugendschutzes steht schon seit mehreren Jahren im Mittelpunkt der Kritik.
So wurde die Filtersoftware des Vereins „Jusprog e.V“, welcher durch namenhafte Firmen wie Electronic Arts, Freenet, Beate Uhse, Bild.de und die Deutsche Telekom AG unterstützt wird, vor kurzem offiziell als Schutzsoftware von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) anerkannt. [1] Dabei erfüllt die Software nur unter Auflagen die Anforderungen des stark umstrittenen §11 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Momentan berichtet u.a. ZEIT ONLINE [2], dass die Software auch bekannte politische Websites und Blogs, wie die Website der linken Tageszeitung Neues Deutschland, die Whistleblowing-Plattform Wikileaks und das Tech-Blog BoingBoing blockiert.
Dieser Umstand ist nicht neu. Bereits im Jahr 2009 wurde bekannt, dass diese Software große Teile des politischen Internets für jugendgefährdend hält und unter anderem auch viele alternative Medien und Parteien in einer Schwarzen Liste führt. [3] Die Zuarbeit zur Schwarzen Liste wird hingegen von einer Unzahl undurchsichtigen Einrichtungen geführt, so ist neben den Landesmedienanstalten auch „jugendschutz.net“ für die Ermittlung und Beobachtung tätig.
Genau an dieser Stelle fehlt es an jeglicher nachvollziehbarer Transparenz, welche privaten Firmen tatsächlich an der Zensur beteiligt sind. [4] Nachweisbar erscheint jedoch, dass die Bertelsmann Stiftung einen großen Einfluss auf die „LPR Trägergesellschaft für jugendschutz.net gGmbH“ hat, welche die zu sperrenden oder bedenklichen Inhalte an die KJM weiter leitet. Diese prüft eventuell nochmals die zu zensierenden Inhalte, um sie dann auf die Schwarze Liste zu setzten.
Auf diese Weise wird die staatliche Aufgabe des Jugendschutzauftrages den privaten Lobbyfirmen überlassen, welche somit konkurrierende und alternative Inhalte zensieren können.
Quellen:
[1] http://www.golem.de/news/jugendschutz-filtersoftware-von-jusprog-und-telekom-staatlich-anerkannt-1202-89749.html
[2] http://www.zeit.de/digital/internet/2012-02/jugendschutzfilter-filtern-blogs/komplettansicht
[3] http://www.heise.de/tp/artikel/30/30391/1.html
[4] http://blog.assoziations-blaster.de/2007/12/jugendschutz-erwachsenenschutz.html
Die Nutzung von Filterprogrammen unter dem Deckmantel des Jugendschutzes steht schon seit mehreren Jahren im Mittelpunkt der Kritik.
So wurde die Filtersoftware des Vereins „Jusprog e.V“, welcher durch namenhafte Firmen wie Electronic Arts, Freenet, Beate Uhse, Bild.de und die Deutsche Telekom AG unterstützt wird, vor kurzem offiziell als Schutzsoftware von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) anerkannt. [1] Dabei erfüllt die Software nur unter Auflagen die Anforderungen des stark umstrittenen §11 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Momentan berichtet u.a. ZEIT ONLINE [2], dass die Software auch bekannte politische Websites und Blogs, wie die Website der linken Tageszeitung Neues Deutschland, die Whistleblowing-Plattform Wikileaks und das Tech-Blog BoingBoing blockiert.
Dieser Umstand ist nicht neu. Bereits im Jahr 2009 wurde bekannt, dass diese Software große Teile des politischen Internets für jugendgefährdend hält und unter anderem auch viele alternative Medien und Parteien in einer Schwarzen Liste führt. [3] Die Zuarbeit zur Schwarzen Liste wird hingegen von einer Unzahl undurchsichtigen Einrichtungen geführt, so ist neben den Landesmedienanstalten auch „jugendschutz.net“ für die Ermittlung und Beobachtung tätig.
Genau an dieser Stelle fehlt es an jeglicher nachvollziehbarer Transparenz, welche privaten Firmen tatsächlich an der Zensur beteiligt sind. [4] Nachweisbar erscheint jedoch, dass die Bertelsmann Stiftung einen großen Einfluss auf die „LPR Trägergesellschaft für jugendschutz.net gGmbH“ hat, welche die zu sperrenden oder bedenklichen Inhalte an die KJM weiter leitet. Diese prüft eventuell nochmals die zu zensierenden Inhalte, um sie dann auf die Schwarze Liste zu setzten.
Auf diese Weise wird die staatliche Aufgabe des Jugendschutzauftrages den privaten Lobbyfirmen überlassen, welche somit konkurrierende und alternative Inhalte zensieren können.
Quellen:
[1] http://www.golem.de/news/jugendschutz-filtersoftware-von-jusprog-und-telekom-staatlich-anerkannt-1202-89749.html
[2] http://www.zeit.de/digital/internet/2012-02/jugendschutzfilter-filtern-blogs/komplettansicht
[3] http://www.heise.de/tp/artikel/30/30391/1.html
[4] http://blog.assoziations-blaster.de/2007/12/jugendschutz-erwachsenenschutz.html