Pressemeldung Staat und Demokratie

Kein Sondergremium zur Euro-Rettung: Bundesverfassungsgericht setzt ein positives Zeichen

 

PIRATEN Thüringen begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Beteiligungsrechten des Bundestages an den Entscheidungen zur Euro-Rettung. [1]

Das Haushaltsrecht ist ein grundlegendes Recht des Parlamentes. Somit ist das sogenannte Neuner-Gremium nicht befugt, Haushaltsentscheidungen ohne Beteiligung der Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu treffen. Lediglich bei Ankauf von Staatsanleihen durch den Euro-Rettungsschirm darf das Gremium vertraulich und geheim entscheiden.

Voran gegangen war die Bildung dieses vertraulichen Sondergremiums auf Anraten des FDP-Finanzpolitikers Hermann Otto Solms Ende vergangenen Jahres. „Die Märkte reagieren sensibel darauf, wenn jeder Abgeordnete irgendwas öffentlich zum Besten gibt„, so Solms damals in einem Interview mit der Financial Times Deutschland. [2] Nach Solms Auffassung sei so ein Sondergremium besser für eine solche Entscheidung geeignet, als etwa der Haushaltsausschuss des Bundestags. Schließlich säßen in diesem Gremium handverlesene Abgeordnete, die zur Vertraulichkeit verpflichtet seien.

Genau diesen Machenschaften hinter verschlossenen Türen, hat nun das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben.

»Diese grundlegende Entscheidung gegen so ein Sondergremium stärkt die demokratische Mitbestimmungsmöglichkeit und fördert dadurch die Transparenz der Entscheidungen«, so der Vorsitzende der PIRATEN Thüringen, Bernd Schreiner.

Besonders ist auch der Hinweis durch das Karlsruher Verfassungsgericht, dass die Zusammensetzung des Neuner-Gremiums die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag entsprechen sollte, zeigt auf, dass bei dem Budgetrecht keine gewählte Gruppe außen vor sein darf.

[1] http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/urteil-zum-efsf-sondergremium-karlsruhe-staerkt-rechte-des-bundestags-bei-euro-rettung-11665059.html

[2] http://www.ftd.de/politik/europa/:haushaelter-solms-im-interview-fdp-fordert-vertrauliches-sondergremium-zur-efsf-ueberwachung/60101430.html