Artikel Staat und Demokratie

Abgeordnetenbestechung in Deutschland darf kein Kavaliersdelikt bleiben

Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea, Syrien und Deutschland haben eines gemeinsam: Diese Staaten weigern sich beharrlich, die »UN-Konvention gegen Korruption« in nationales Recht zu überführen. Nach dem »Leak« eines Dokuments des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags fordert die Piratenpartei Hessen vehement, endlich §108e des Strafgesetzbuches zu einem wirksamen Mittel gegen Stimmenkauf und Korruption zu erweitern.
 
»Es ist ein sehr bedenkliches Zeichen, dass Deutschland das UN-Abkommen gegen Korruption zwar unterzeichnet, aber immer noch nicht umgesetzt hat. Mit ihm würde auch die mittelbare Bestechung von Abgeordneten endlich strafbar«, erklärt Christoph Erle, Antikorruptionsexperte der hessischen Piraten. »Es kann eigentlich nur einen Grund geben, warum sich unsere Abgeordneten nach wie vor weigern, wirksam gegen Korruption in den Parlamenten vorzugehen. Der ist so offensichtlich wie traurig: Sie fürchten, nach einer Umsetzung der Konvention für Käuflichkeit belangt werden zu können.«
Zum gleichen Schluss kommt das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem Jahr 2008. Diese Studie wurde bisher der Öffentlichkeit vorenthalten. Bürgern, die den Text unter Berufung auf  das Informationsfreiheitsgesetz angefordert hatten, wurde mit Verweis auf das Urheberrecht die Weiterverbreitung verboten. Erst jetzt wurde das Papier von netzpolitik.org veröffentlicht und ist auch auf den  Servern der Piratenpartei frei verfügbar. Christoph Erle dazu: »Urheberrechtsprobleme als Grund dafür vorzuschieben, ein ausschließlich von Steuergeldern finanziertes Dokument nicht zu veröffentlichen, ist  absurd.«
Das  Programm der Piratenpartei fordert, dass alle mit staatlichen Mitteln finanzierten Informationen generell öffentlich zugänglich sein müssen.  Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn ansonsten überragend wichtige Rechtsgüter gefährdet würden.
Quelle: Pressemitteilung Piratenpartei Hessen