Artikel Pressemeldung Thüringen

Neues Thüringer Informationsfreiheitsgesetz tritt in Kraft

Neues Thüringer Informationsfreiheitsgesetz tritt in Kraft

Am 29. Dezember tritt das neue Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) in Kraft.
»Wir finden es schade, dass die Möglichkeit, in Thüringen ein modernes Informationsfreiheitsgesetzes zu schaffen, nicht genutzt wurde. Das dies machbar ist, hat die Hansestadt Hamburg mit ihrem Transparenzgesetz vorgemacht«, so der politische Geschäftsführer der PIRATEN Thüringen, Benjamin Ißleib.

Beispielsweise steht im ThürIFG, dass eine Weiterverwendung von erhaltenen Informationen mit Gewinnerzielungsabsicht nicht zulässig ist. Dieser Abschnitt macht die Nutzung des Gesetzes für Journalisten unmöglich.[1] Im Hamburger Transparenzgesetz findet sich ein solcher Paragraph nicht. [2] Diesen Umstand hatten auch schon der Landesverband Thüringen des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) und Netzwerk Recherche in einer schriftlichen Bewertung des Entwurfes kritisiert. [3]

Dem Hamburger Transparenzgesetz ging ein breites Bündnis voraus, an dem sich neben den Parlamentsfraktionen auch außerparlamentarische Parteien, nichtstaatliche Organisationen und Vereine beteiligten.

Die Novellierung des ThürIFG wurde nötig, da das alte Gesetz am 28. Dezember 2012 ausläuft. [4]

Quellen:
[1] Drucksache 5/4986 S. 6
[2] http://www.transparenzgesetz.de/
[3] http://www.djv-thueringen.de/Nachricht.2274+M5826cfea4db.0.html
[4] http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/1oxk/page/bsthueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction