Pressemeldung Staat und Demokratie Thüringen

PIRATEN fordern Ablehnung des neuen Polizeiaufgabengesetzes

Am kommenden Mittwoch, dem 18. September, wird der Thüringer Landtag über den neuen Entwurf zum Polizeiaufgabengesetz (PAG) abstimmen. Dieses soll ein ganzes Gruselkabinett an verfassungswidrigen Überwachungsbefugnissen enthalten [1].

Die Überarbeitung des Gesetzes war notwendig geworden, weil auch das alte PAG gegen die Verfassung verstößt. Drei Anwälte hatten im letzten Jahr Beschwerde vor dem Thüringer VerfGH eingelegt, da dieses Gesetz unter anderem die Überwachung von Anwälten zulässt, die nicht als Strafverteidiger eines Beschuldigten tätig sind [2].

Hendrik Stiefel, Generalsekretär der PIRATEN Thüringen, meint dazu: »Nachdem die erste Fassung dieses Gesetzes vom Thüringer Verfassungsgerichtshof kassiert wurde, wird hier ein neuer Anlauf gestartet, Bürgerrechte einzuschränken und die gerade erst gefeierte Landesverfassung auszuhöhlen.
Das neue Gesetz ermöglicht unbegrenzte Telefonüberwachung, den Einsatz von Staatstrojanern und die Abschaltung von Handynetzen. All das lehnen wir PIRATEN ab. Das vertrauliche Gespräch mit dem Anwalt wird auch nach dem neuen Gesetzesentwurf nur ungenügend geschützt. Sollte das Abhören von Verdächtigen in Einzelfällen unumgänglich sein, müssen sie nachträglich darüber informiert werden.«

Die PIRATEN Thüringen fordern bereits seit ihrem zweiten Landesparteitag 2011 eine Novellierung des PAG, die derartige Grundrechtseingriffe verhindert.

Quellen:
[1] https://netzpolitik.org/2013/polizeiaufgabengesetz-in-thueringen-vorratsdatenspeicherung-staatstrojaner-abschalten-von-kommunikationsnetzen/
[2] http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/thueringer-verfassungsgerichtshof-urteil-1909-polizeiaufgabengesetz-verfassungswidrig-ueberwachung-abhoeraktion-rechtsanwaelte/