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Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl 2017

Wir laden hiermit zur Aufstellungsversammlung der Liste der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Thüringen zur Bundestagswahl 2017 ein.

Die Aufstellungsversammlung beginnt am 18 Februar 2017 um 11.30 Uhr und endet voraussichtlich um 19:00 Uhr .

Veranstaltungsort:

Alte Parteischule / Hörsaal 2
Werner-Seelenbinder-Straße 14,

Weiterführende Informationen findest du hier:
http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:AV_2017.1

Akkreditiert wird jedes  Mitglied, das im Land Thüringen am Tag der Aufstellungsversammlung  das aktive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag hat. Insbesondere bedeutet  dies, 

  • dass die Person die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen muss, 
  • am Wahltag volljährig sein muss, 
  • in der Vergangenheit einmal mindestens 3 Monate in der Bundesrepublik gewohnt haben muss, 
  • seinen  aktuellen Wohnsitz im Land Thüringen (oder, falls er  keinen  Wohnsitz in der Bundesrepublik hat, seinen letzten Wohnsitz)  haben  muss 
  • nicht Mitglied einer anderen Partei als der Piratenpartei sein darf 
  • nicht wegen Richterspruchs das Wahlrecht aberkannt bekommen haben darf 
  • nicht einen Betreuer für alle seine Angelegenheiten bestellt bekommen haben darf  
  • nicht in dauernder strafrechtlich-psychatrischer Unterbringung ist 

Wenn Du Amt für Liste kandidieren möchtest, so sende bitte eine E-Mail ein vorstand@piraten-thueringen.de.w01c6b2b.kasserver.com

 

Vorläufige Tagesordnung

  • 1) Eröffnung der Versammlung 
  • 1.1) Wahl der Versammlungsleiter 
  • 1.2) Abstimmung über Zulassung von Presse/Ton und Bildaufnahmen 
  • 1.3) Wahl der Protokollanten 
  • 1.4) Wahl des Wahlleiters 
  • 1.5) Abstimmung über die Geschäftsordnung 
  • 1.6) Abstimmung über die Tagesordnung 
  • 1.7) Abstimmung über die Wahlordnung
  • 2) Wahl der Zeugen 
  • 3) Vorstellung der Kandidaten 
  • 4) Befragung der Kandidaten 
  • 5) Wahl der Listenkandidaten gemäß beschlossenem Wahlverfahren 
  • 6) Wahl der Vertrauensperson und Stellvertreter  
  • 7) Schließung der Versammlung 

Hinweis: Auf der Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl 2017 sind nur solche

Parteimitglieder wahlberechtigt, die zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung auch bei der Bundestagswahl selbst wahlberechtigt wären.

Häufige Missverständnisse: Vollkommen unerheblich ist, ob  die Person Ihre Mitgliedsbeiträge bezahlt hat, Mitglied in der  Gebietsgliederung ist, Ordnungsmaßnahmen gegen das Mitglied verhängt  wurden oder andere, nicht explizit oben aufgeführten Gründe. 

Falls Du noch Anregungen für die Tagesordnung hast, wende Dich bitte an uns. 

Freundliche Grüße
Dein Landesvorstand