Regelmäßig erscheint die Forderung nach der pauschalen Speicherung aller Verbindungsdaten unserer Kommunikation in den Medien. Dabei soll es die Aufgabe der Telekommunikationsunternehmen sein, monatelang zu speichern und zu protokollieren, wer mit wem wann und wie lang per Internet, Handy oder Festnetz Kontakt hat.
Beschlossen wurde diese Datensammlung ohne eine ausreichende und nachvollziehbare Begründung durch die Große Koalition 2009. Dann aber hat das Bundesverfassungsgericht die anlasslose Datenspeicherung gestoppt.
Auch aktuell fordert das Bundeskriminalamt wieder eindringlich die Speicherung der Verbindungsdaten ohne jedwede Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente. Dagegen wendet sich eine Onlinepetition auf der Webseite des deutschen Bundestages.
Der Text der Petition lautet:
»Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.«
Die PIRATEN Thüringen unterstützen diese Forderung und rufen dazu auf, die Petition ebenfalls zu unterschreiben.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa%3Ddetails%3Bpetition%3D17143
Weitere Informationen zur Vorratsdatenspeicherung vom AK Vorratsdatenspeicherung / FoeBuD e.V.
Regelmäßig erscheint die Forderung nach der pauschalen Speicherung aller Verbindungsdaten unserer Kommunikation in den Medien. Dabei soll es die Aufgabe der Telekommunikationsunternehmen sein, monatelang zu speichern und zu protokollieren, wer mit wem wann und wie lang per Internet, Handy oder Festnetz Kontakt hat.
Beschlossen wurde diese Datensammlung ohne eine ausreichende und nachvollziehbare Begründung durch die Große Koalition 2009. Dann aber hat das Bundesverfassungsgericht die anlasslose Datenspeicherung gestoppt.
Auch aktuell fordert das Bundeskriminalamt wieder eindringlich die Speicherung der Verbindungsdaten ohne jedwede Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente. Dagegen wendet sich eine Onlinepetition auf der Webseite des deutschen Bundestages.
Der Text der Petition lautet:
»Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.«
Die PIRATEN Thüringen unterstützen diese Forderung und rufen dazu auf, die Petition ebenfalls zu unterschreiben.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa%3Ddetails%3Bpetition%3D17143
Weitere Informationen zur Vorratsdatenspeicherung vom AK Vorratsdatenspeicherung / FoeBuD e.V.