Artikel Thüringen

Mangelhaftes Datenschutzbewusstsein in Thüringens Kommunen

Am 20. Mai 2010 hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz seinen 8. Tätigkeitsbericht vorgelegt. Auf insgesamt 208 Seiten wurde darin die Situation des Datenschutzes auf kommunaler und privater Ebene im Freistaat beleuchtet.
Das in dem Bericht gezeichnete Bild ist nach wie vor sehr bedenklich. Gerade im kommunalen Bereich ist der Schutz personenbezogener Daten der Bürger häufig aus finanziellen Gründen, und auch mangels Fachkenntnissen, verbesserungswürdig. Keine der im Bericht aufgeführten 40 Kommunen, die 2008 und 2009 überprüft wurden, war mängelfrei. Positiv bleibt nur anzumerken, dass die Mängel bei den fünf Landkreisen, zwei kreisfreien Städten und drei großen kreisangehörigen Gemeinden nicht so gravierend waren, dass eine Beanstandung durch den Datenschutzbeauftragen nötig gewesen wäre. Der Datenschutzbeauftragte schreibt dazu in dem Bericht:
 
Auch wenn sich bei vielen Behörden des Landes das Datenschutzbewusstsein verbessert hat, haben jedoch die vergangenen zwei Jahre gezeigt, dass es in der Fläche noch zum Teil gravierende Defizite gibt. Dies dürfte auch an der ständig fortschreitenden Digitalisierung sämtlicher Arbeitsbereiche der Verwaltung liegen. Um dies begleiten zu können, muss jedoch auch die Datenschutzkontrollbehörde angemessen ausgestattet sein.“

Bei der Videoüberwachung im kommunalen Bereich zeigt sich ein ähnlich schlechtes Bild. Zwar betrieben 157 von den 205 Thüringer Kommunen keine Webcams oder Videokameras, trotzdem kommen die restlichen 48 Kommunen auf insgesamt 273 installierte Geräte. Fast alle der betriebenen Anlagen wiesen Mängel auf.
Nur eine der überprüften Kameras erfüllte die Ansprüche der gesetzlichen Dokumentationspflichten. Auch gab es keine ausreichenden Regelungen zum datenschutzgerechten Umgang mit den Aufzeichnungen. Bei fünf Kameras wurde eine bessere Kennzeichnung gefordert und drei Geräte erfassten außerdem nicht zulässige Bereiche:
„Eine auf § 26 ThürOBG gestützte kommunale Videoüberwachung des öffentlichen Raumes ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, ein Gesamtkonzept zur Zulässigkeit der Videoüberwachung durch öffentliche Stellen in Thüringen zu erlassen, das die Grundrechte der Betroffenen angemessen berücksichtigt.“ heißt es.
Dies zeigt, dass es dringend erforderlich ist, die bisherige Überwachungspraxis auf den Prüfstand zu stellen.
Prinzipiell zeigt der Tätigkeitsbericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz, dass im Freistaat ein gewachsenes Bewusstsein für den Datenschutz auch auf kommunaler Ebene vorhanden ist.“ kommentiert Bernd Schreiner, politischer Geschäftsführer der PIRATEN Thüringen, den Bericht. Schreiner weiter: „Leider trägt die praktische Umsetzung dem noch nicht Rechnung. Im Gegenteil – hier ist noch ein enormer Nachholbedarf festzustellen. Auch durch die fortschreitenden technischen Anforderungen muss das Thüringer Datenschutzgesetz modernisiert werden.
In dem Bericht heißt es weiter:
Die rasant zunehmende Bedeutung des Datenschutzes macht vor den Kommunen nicht Halt. Alle Verantwortlichen müssen daher rasch ein Bewusstsein für den Datenschutz entwickeln, um die datenschutzrechtlich prekäre Situation in den Kommunen zu retten. Erst dann wird die zarte Pflanze „Kommunaler Datenschutz“ derart gedeihen und sich verwurzeln, wie es sich nicht nur die Datenschützer wünschen, sondern wie es der Gesetzgeber gewollt hat und wie es der Bürger erwarten kann.“
Die PIRATEN Thüringen setzen sich deshalb weiter für eine umfassende Aufklärung im Bereich Datenschutz ein.
Hierzu gehört nicht nur, die  Bürger über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Auch kommunale  Angestellte und Beamte müssen zukünftig besser geschult werden, um einen  rechtlich korrekten Umgang mit den persönlichen Daten der Bürger zu gewährleisten.