Artikel Staat und Demokratie

Stellungnahme der PIRATEN Thüringen zum Zensusgesetz 2011

In einer offiziellen Anfrage hat der Innenausschuss des Thüringer Landtages verschiedene außerparlamentarische Organisationen gebeten, zum Thüringer Gesetzentwurf zur Umsetzung des Zensusgesetzes 2011 Stellung zu beziehen (ThürAGZensG 2011).
 
Im Interesse der Thüringer Bürger sind die PIRATEN Thüringen dieser Bitte gern nachgekommen.
Unser Fazit: Der Gesetzentwurf weist erhebliche Mängel auf. Obwohl das Bundesverfassungsgericht mit dem sogenannten Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983 dem Zensus klare Grenzen gesetzt hat, wird erneut versucht, die informationelle Selbstbestimmung der Bürger zu untergraben. Der Entwurf sieht vor, umfangreiche personenbezogene Daten der Einwohner Thüringens zu erfassen und zu verarbeiten.
So werden mit der geplanten flächendeckenden Befragung von Immobilieneigentümern die Daten von rund 20% der Bevölkerung sehr detailliert ermittelt. Eine derartig ausufernde personenbezogene Datensammlung ist jedoch für eine statistische Auswertung keineswegs erforderlich und beinhaltet unkalkulierbare Risiken hinsichtlich Übermittlung, Speicherung, Schutz und Verwendung der erhobenen Daten der Bürger. In der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis (§ 7 ZensG 2011) werden darüber hinaus eine Reihe von Merkmalen erhoben, welche in keinem Zusammenhang mit dem benannten Zweck des Zensus stehen. Dies betrifft weitere 10 % der Thüringer Bevölkerung. Gleichzeitig sind neutrale Aufsichtsstellen wie der Landesdatenschutzbeauftragte nur wenig gefragt. Eine unabhängige Kontrolle der Datenerfassung und -verarbeitung ist seitens des Gesetzgebers offenbar nicht erwünscht. Die Kompetenzen und Eingriffsmöglichkeiten eines diesbezüglich geplanten Beirats bleiben nebulös und völlig unverbindlich.
Zusätzlich sind weitere Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen geplant. So ist eine „generelle Verpflichtung“ und die damit mögliche zwangsweise Heranziehung eines jeden Bürgers, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, als Erhebungsbeauftragter vorgesehen. Dies ist für die Erhebung von Stichproben unnötig und generell abzulehnen.
Der Zensus 2011 basiert auf einer EU-Verordnung und einem entsprechenden Bundesgesetz (ZensG 2011), wobei äußerst kritisch anzumerken ist, dass das Zensusgesetz weit über die Vorgaben der Verordnung hinausgeht und teilweise sensible personenbezogene Daten wie Religionszugehörigkeit oder gar Telefonnummern erhoben werden sollen, die mit dem ursprünglichen Zweck des Zensus rein gar nichts zu tun haben.
Die PIRATEN Thüringen stehen daher dem laufenden Zensusverfahren kritisch gegenüber und lehnen den aktuellen Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung als unzureichend ab.  Weitreichende Nachbesserungen sind im Interesse der Thüringer Bürger dringend erforderlich.