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Unterstützung der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt

In Thüringen dauert es voraussichtlich noch ein paar Jahre, bis auf Landesebene wieder gewählt wird. In Sachsen-Anhalt dagegen wird bereits im März 2011 ein neues Landesparlament gewählt und natürlich treten dort auch die PIRATEN zur Wahl an.
Derzeit werden in Sachsen-Anhalt Unterschriften gesammelt, um die Zulassung zur Landtagswahl zu erreichen. Dabei sind für das gesamte Bundesland 1.000  Unterstützungsunterschriften notwendig, pro Direktkandidaten werden  nochmal 100 Stimmen für diesen Kandidaten benötigt. Unterschreiben kann dabei jeder, der seinen Hauptwohnsitz noch in  Sachsen-Anhalt hat. Wer  also beispielsweise in Jena, Weimar, Ilmenau oder Erfurt studiert aber noch in Sachsen-Anhalt angemeldet ist, kann die dortigen PIRATEN mit seiner Unterschrift unterstützen. Dabei geht es nur um eine Stimme zur Zulasssung der Partei zur Landtagswahl, bei der Wahl an sich kann die Stimme auch anders vergeben werden.Wer die Piratenpartei in Sachen-Anhalt unterstützen möchte und dort auch noch gemeldet ist, kann dies über dieses Formular tun: http://www.piraten-lsa.de/sites/default/files/LSA_Unterstuetzungsunterschift_LTW2011.pdf
Die Stimmen müssen dabei bis spätestens 18.01.2011 beim   Landeswahlleiter von Sachsen-Anhalt vorliegen. Das Formular kann direkt an die PIRATEN in Sachsen Anhalt (Adresse: Piratenpartei Sachsen-Anhalt Postfach 110145, 06015 Halle) oder bei einem unserer nächsten Stammtische (Termin stehen rechts) abgegeben werden. Wir werden die Formulare dann nach Sachsen-Anhalt weiter leiten.
Wieso braucht ihr Unterschriften?
Da wir bisher leider noch nicht im Bundestag und auch in keinem Landtag vertreten sind, brauchen wir laut Wahlgesetz 1000 Unterschriften, die uns unterstützen. Unterstützen bedeutet hier, dass wir auf den Wahlzettel kommen.
Damit wähle ich doch gleich die Piratenpartei?
Nein. Dies ist nur eine Unterstützungsunterschrift um der Partei dabei zu helfen zur Wahl angenommen zu werden. Was du nun bei der Landtagswahl wählst, bleibt dir überlassen (Wahlgeheimnis). Natürlich würden wir uns freuen, wenn du uns wählst.
Wer darf unterschreiben?
Es darf jeder unterschreiben, der zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigt ist und der für keine andere Partei so ein Formular für diese Wahl ausgefüllt hat. Wahlberechtigt ist man, wenn man seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt hat und mindestens 18 Jahre alt ist.