Lieber Pirat,
hiermit laden wir dich zu der Aufstellungsversammlung für die Stadtratswahl Weimar am 26. Mai ein.
Die Versammlung wird am Montag, 01.04.2024 um 18:00 Uhr im „Zum weißen Schwan“, Frauentorstraße 23 in Weimar stattfinden.
Gelebte Demokratie, die sich die Piratenpartei auf die Fahnen geschrieben hat, lebt vom Mitmachen. Deshalb wünschen wir uns, dass du an der Aufstellungsversammlung teilnimmst. Eine Kandidatur ist auch spontan am Abend des 1. April noch möglich.
Die vorläufige Tagesordnung:
TOP 1 Organisatorisches
Begrüßung
Wahl der Versammlungs- und Wahlleitung und Protokollanten
Bestimmung der Wahlhelfer
Anträge und Annahme zur Geschäftsordnung
Anträge und Annahme zur Tagesordnung
TOP 2 Kandidatenwahl für die Stadtratswahl 2024
Aufstellung der Kandidaten
Vorstellung der Kandidaten und ihrer Schwerpunktthemen
Wahl der Kandidaten
Frage nach Einsprüchen gegen die Rechtmäßigkeit der Versammlung oder der Wahl
TOP 3 Sonstiges
Bitte beachte, dass du nur dann aktiv und passiv wahlberechtigt bist, wenn du volljährig bist und mindestens seit drei Monaten mit Hauptwohnsitz in deinem Wahlkreis gemeldet bist.
Viele Grüße
Versendet durch den Landesvorstand
Peter, Christian, Christian, Erik und Falko
Lieber Pirat,
hiermit laden wir dich zu der Aufstellungsversammlung für die Stadtratswahl Weimar am 26. Mai ein.
Die Versammlung wird am Montag, 01.04.2024 um 18:00 Uhr im „Zum weißen Schwan“, Frauentorstraße 23 in Weimar stattfinden.
Gelebte Demokratie, die sich die Piratenpartei auf die Fahnen geschrieben hat, lebt vom Mitmachen. Deshalb wünschen wir uns, dass du an der Aufstellungsversammlung teilnimmst. Eine Kandidatur ist auch spontan am Abend des 1. April noch möglich.
Die vorläufige Tagesordnung:
TOP 1 Organisatorisches
Begrüßung
Wahl der Versammlungs- und Wahlleitung und Protokollanten
Bestimmung der Wahlhelfer
Anträge und Annahme zur Geschäftsordnung
Anträge und Annahme zur Tagesordnung
TOP 2 Kandidatenwahl für die Stadtratswahl 2024
Aufstellung der Kandidaten
Vorstellung der Kandidaten und ihrer Schwerpunktthemen
Wahl der Kandidaten
Frage nach Einsprüchen gegen die Rechtmäßigkeit der Versammlung oder der Wahl
TOP 3 Sonstiges
Bitte beachte, dass du nur dann aktiv und passiv wahlberechtigt bist, wenn du volljährig bist und mindestens seit drei Monaten mit Hauptwohnsitz in deinem Wahlkreis gemeldet bist.
Viele Grüße
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Peter, Christian, Christian, Erik und Falko