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Entwurf des Betriebsrätestärkungsgesetzes – jetzt bitte nicht in den Weichspüler!

Das Bundesarbeitsministerium hat kurz vor Weihnachten einen Referentenentwurf für ein „Betriebsrätestärkungsgesetz“ vorgelegt, das vor allem die Wahl von Betriebsräten erleichtern soll.

„Eine Verbesserung der Bedingungen für Betriebsratswahlen und –arbeit ist dringend notwendig“, erklärt Heidrun Jänchen dazu, Nummer drei auf der Thüringer Landesliste der Piratenpartei zur Bundestagswahl. „Aber Lobbygruppen aus dem Unternehmerlager sind bereits dabei, Vorschläge zur Entschärfung des Gesetzentwurfes zu machen.“ Sie befürchtet, dass auf dem Weg durch den Bundestag wichtige Schutzregeln aufgeweicht werden.

Dazu gehört vor allem ein Kündigungsschutz für die Initiatoren solcher Wahlen. „Drei Monate sind allerdings nicht viel“, kritisiert Jänchen. „Wenn die Wahl scheitert, sieht es nach wie vor schlecht aus für mutige Menschen, die sich für die Interessen der Belegschaft einsetzen.“ Die Möglichkeit eines vereinfachten Wahlverfahrens in kleinen und mittelständischen Unternehmen soll ausgeweitet werden und eine Anfechtung der Wahl nur noch für Wahlberechtigte, nicht aber durch die Unternehmen möglich sein.

„Das ist wichtig, denn es gibt Unternehmen, die Betriebsräte mit allen Mitteln verhindern wollen, weil sie Angst haben, einen Teil ihrer Macht zu verlieren“, meint Jänchen, die selbst Betriebsratsvorsitzende in einem Jenaer Optikunternehmen ist. „Betriebsräte leisten – überwiegend ehrenamtlich – einen wesentlichen Beitrag zu guten und menschenfreundlichen Arbeitsbedingungen. In manchen Unternehmen sind sie das Einzige, was zwischen den Mitarbeitern und offener Willkür steht. Deshalb ist eine deutliche Ansage durch den Gesetzgeber überfällig.“

Nur in zehn Prozent der ostdeutschen Betriebe gibt es nach Erhebungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) überhaupt Betriebsräte, vorwiegend in großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe oder im öffentlichen Dienst. Ganze 36 Prozent der Beschäftigten verfügen damit über eine betriebliche Interessenvertretung. Besonders in Branchen mit bekanntermaßen schlechten Arbeitsbedingungen wie im Handel, Logistik oder Gastgewerbe sind Betriebsräte die Ausnahme. Als Piratin freut sich Jänchen, dass auch das Betriebsverfassungsgesetz in der Neuzeit ankommt: „Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Digitalisierung in Unternehmen ist. Die Belegschaftsvertreter brauchen natürlich ein Mitspracherecht bei der Gestaltung von Homeoffice oder dem Einsatz von künstlicher Intelligenz.“ Dass Betriebsratssitzungen künftig auch als Videokonferenz stattfinden dürfen, erleichtert ihr selbst die Arbeit im Gremium. „Unsere Kollegen sind weltweit unterwegs, da wird eine Präsenzveranstaltung schnell zum Problem. Industrie 4.0 braucht auch eine Mitbestimmung 4.0.“